Ausgabe 2006/04, 08.04.2006, Value Magazin (DE)
Wann wird ein Sachverständiger benötigt?
Zwei gegenläufige Trends nehmen Form an oder besser gesagt: sie verlieren diese. Zum einen ist nicht mehr zu übersehen, dass sich Juristen zu Medienanwälten spezialisieren. Auf der anderen Seite ist der Begriff „Medien“ in den letzten Jahren immer weiter verwässert worden. Aus der unübersichtlichen Rechtslage mit einer explosionsartig steigenden Anzahl an Vorschriften ergeben sich für Druck- und Medienschaffende häufig Probleme.
Durch das Voranschreiten der europäischen Harmonisierung, den daraus neu entstehenden Rechtsprechungen sowie den technologischen Weiterentwicklungen im Medienbereich ist dieser komplizierter und unübersichtlicher geworden. Der Einzelne findet sich zwischen Gesetz und Technik nur noch schlecht zurecht. Die Nachfrage nach Sachverständigen mit hohem Fachwissen nimmt somit stetig zu.
Der Sachverständige kann auf unterschiedliche Art und Weise zur Erstattung eines Gutachtens beauftragt werden. So kann er einen Privatauftrag erhalten, von Gericht oder Staatsanwaltschaft beauftragt, durch eine Behörde oder im Rahmen einer technischen Überwachung von einem Betreiber von Anlagen eingesetzt, aber auch als Schiedsgutachter und Schiedsrichter tätig werden.
Die Arbeit des Sachverständigen hat höchstpersönlich, unparteiisch und gewissenhaft zu erfolgen, orientiert sich an der Bewertung von Tatsachen und ersetzt somit durch hoch qualifizierte Gutachten und Beratertätigkeit die fehlende Sachkunde der Gerichte.
Als Grundlage für diese Tätigkeiten werden durch die Rechtssprechung und die Sachverständigenordnungen von Bestellungskörperschaften, die Sachverständige öffentlich bestellen, sehr hohe Anforderungen an den Gutachter gestellt.
Erschienen in der Fachzeitschrift Value, Ausgabe 4/2006,
S.55, Zell/Mosel 2006. Vervielfältigung und Nachdruck
nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Autors und der Redaktion.