Ausgabe 2006/05, 07.09.2006, Fachjournalist (DE)
Der Sachverständige in der Medienproduktion
Ein überblick
Die immer stärkere fachliche Spezialisierung in den Arbeitsprozessen der Medienbranche führt dazu, dass Fehler häufig nicht mehr erkannt und beseitigt werden. Infolgedessen entsteht auch immer öfter ein Streit darüber, wer den Fehler verursacht hat und wer dafür geradestehen muss. Da sowohl die streitenden Parteien als auch deren Medienrechtsanwälte oft nicht in der Lage sind, die Fakten klar ersichtlich und fundamentiert in den Klageschriften oder vorprozessualen Auseinandersetzungen zu erörtern, wird für diese offenen Fragen ein so genannter „Sachverständigenbeweis“ vor Gericht gefordert. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, müssen ggf. die benannten Sachverständigenbeweise „eingelöst“ und der richtige, fachlich spezialisierte Sachverständige gefunden werden.
Im Bau- und Kfz-Gewerbe ist das Auffinden eines Sachverständigen aufgrund der Vielzahl der Spezialisten kein Problem. Im stark expandierenden Medienbereich ist der Sachverständige aber Mangelware. Da auch bei den Bestellungskörperschaften die entsprechenden Fachbereiche fehlen, ist es wichtig, zu wissen, wo und wie diese Experten gefunden werden können. Es ist daher verständlich, dass der Begriff „Medien-Sachverständiger“ Erklärungsbedarf hat. Eine Nennung des jeweiligen Medienfachbereichs, in dem der Sachverständige tätig ist, scheint unverzichtbar. Der Bericht erläutert die Arbeitsweise des Medien-Sachverständigen als Teil des Gerichtsverfahrens.
Erschienen in der Fachzeitschrift Fachjournalist, Ausgabe 5/2006,
S.15 ff., Berlin 2006, www.dfjv.de. Vervielfältigung und Nachdruck nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Autors und der Redaktion.