DVD Fälschungsmerkmale

Der Fall:
In meist asiatischen Ländern, jedoch auch in allen anderen Ländern werden u.U. urheberrechtlich geschützte Filme oder Musik auf DVD-Video, DVD-Audio, DVD-ROM oder z.B. CD-Audio unlizenziert vervielfältigt und in andere Länder exportiert. Die Medienindustrie hat bestimmte Schutzmechanismen, Erkennungsmerkmale und Lizenzbestimmungen eingeführt, um Originale von Fälschungen zu unterscheiden und Piraterie einzudämmen. Besonders betroffen von solchen Produkten sind Importeure und Wiederverkäufer.

Von einer Fälschung wird dann gesprochen, wenn diese nicht vom Rechteinhaber lizenziert bzw. zur Nutzung autorisiert wurde. Unter „Identfälschung“ versteht man die möglichst originalgetreue Nachahmung des Originals in äußerem Erscheinungsbild, bei Inhalt, Markenzeichen und Logos. Der Laie ist ohne Expertenhilfe nicht mehr in der Lage, Original und Fälschung zu unterscheiden.
Unter „Raubkopie“ versteht man die unerlaubte Vervielfältigung von Original-Ton- und Bildtonträgern und stellt somit eine Kopie eines vorbestehenden Originals dar. Raubpressungen werden in modifizierter Verpackung und häufig unter anderem oder fehlenden Markennamen in minderer Qualität hergestellt und vertrieben.
Bei Piraterie handelt es sich um Gewalttaten, Eigentumsdelikte oder Freiheitsberaubungen. In Zusammenhang mit den Begriffen Urheberrecht und Fälschung versteht man darunter überwiegend Eigentumsdelikte, die im Strafrecht rechtswidrige Handlungen (Eigentumsrechte) tangieren, z. B. Raub, Unterschlagung, Diebstahl. Im Besonderen fällt der nicht genehmigte Download in diese Kategorie.

Die Fragestellung:
Überprüfen und Feststellen, ob die Erkennungsmerkmale vorhanden sind und der Medienträger durch die Patent- und Lizenzbestimmungen ordnungsgemäß hergestellt wurde.

Auftraggeber:
Videothek, Hersteller

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