Angemessene Vergütung einer Musikproduktion

Der Fall:
Die Ermittlung einer angemessenen Vergütung hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann nach unterschiedlichen Ansätzen ermittelt werden.

  • Einfache oder ausschließliche Nutzungsrechte
  • Räumlich, zeitlich, inhaltlich beschränkt oder unbeschränkt
  • Pauschalhonorar oder Beteiligungsvergütung
  • Art und Umfang der Darbietungen (Aufnahme)
  • Art und Umfang weiterer Mitwirkungen (Produktion, Mix, Technik)
  • Marktgegebenheiten und zu erwartende Ergebnisse

Die Vergütung ist angemessen, wenn sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses dem entspricht, was im Geschäftsverkehr nach Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsmöglichkeit, insbesondere nach Dauer und Zeitpunkt der Nutzung, unter Berücksichtigung aller Umstände üblicher- und redlicherweise zu leisten ist. Im Rahmen der Redlichkeit ist eine Interessenabwägung und -wertung durchzuführen.

Für den Bereich der Studiomusikproduktion existieren keine Leitlinien und Empfehlungen seitens Verbände bzw. Tarifvereinbarungen über eine Gewerkschaft, wie Honorare zu bemessen sind. Die Angemessenheit hängt maßgeblich mit dem Qualitätsstandard des Interpreten zusammen.

Je nach Art und Umfang, Marktgegebenheit und Nutzungsrecht werden Honorare deshalb zu bemessen sein, z. B. über eine Wertermittlung nach „Takes“, „Tagespauschale oder „Einzelwerken, Vergütung über Naturalrabatt oder Vergütung über Honorarquittung. Des Weiteren sollte eine Beteiligungsvergütung einbezogen werden. Die Gefahr der Unredlichkeit ist umso höher, je stärker ein Buy-Out-Vertrag (zielt auf die Einräumung von allen auch nur erdenklichen Nutzungsrechten ab, wobei als Gegenleistung nicht selten nur ein einmaliges, pauschales Nutzungsentgelt vorgesehen ist) praktiziert wird, vor allem wenn keine kontinuierliche Beteiligung des Urhebers vorgesehen ist und alle eingeräumten Nutzungsrechte pauschal abgegolten werden, wobei die pauschale Abgeltung nicht unter allen Umständen unangemessen sein muss.

Der stark rückläufige Käufermarkt bei physischen Produkten und niedrige, nur langsam steigende Umsätze im digitalen Bereich erschweren zudem eine kostendeckende Produktion und stehen konträr im Kontext zu künstlerischen Leistungen.

Die Fragestellung:
Überprüfen und Feststellen, ob für die Tätigkeit von Studioaufnahmen eine bestimmte Vergütung pro Studiomusiker angemessen ist.

Auftraggeber:
Amtsgericht; (Gerichtsgutachten im Zivilverfahren)

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