Forensische Bild- und Tonanalyse von Überwachungsvideos

Der Fall:
Im heutigen Zeitalter der „Handy-Kamera“ wurde noch nie so viel fotografiert und gefilmt sowie über Sharing-Plattformen getauscht. Fast kein Naturereignis bleibt unbeobachtet.

Überwachungskameras finden sich mittlerweile an fast allen öffentlichen Plätzen, Straßen und Gebäuden. Unter dem Sicherheitsaspekt werden diese zunehmend auch in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Bahnsteigen oder z. B. in Unterführungen installiert. Besonders zur Verkehrsüberwachung an Kreuzungen oder als KFZ-Kennzeichen-Lesegeräte auf Autobahnen und Grenzübergängen sind Videokameras immer flächendeckender vorhanden.

Polizei und Spurensicherung führen z. B. mittels Foto- und Videoaufnahmen Tatortdokumentationen zur Beweissicherung durch. Unter Videobeobachtung stehen Bürger in Aufzügen, in Warenhäusern, an Tankstellen oder in Treppenhäusern. In Auftrag gegeben werden auch Video- und Fotoüberwachungen z. B. an Privatdetektive, die für ihre Mandanten Personenüberwachungen durchführen. Oftmals entstehen solche Bild- und Tondokumentionen auch in Eigenregie. Nicht immer sind dabei Bild und Ton in guter, auswertbarer Qualität vorhanden.

Beim Fotografieren und Filmen liegt der Schwerpunkt auf der korrekten, kreativen Bildgestaltung. Jedoch kann auf Qualität und Korrektheit oftmals keine Rücksicht genommen werden, wenn auf Grund von Zeitdruck, Geheimhaltungsgründen oder z. B. durch äußere Schadeneinwirkung nicht die Gelegenheit zur technisch perfekten Aufnahme möglich ist. Mittels Analysetools müssen dann in einer forensischen (*) Arbeit Bild und Ton wieder hergestellt bzw. optimiert werden. Je nach Zustand der Aufnahmen ist dies mehr oder weniger gut möglich. Auch stellt sich die Frage, ob vorliegende Foto- und Videoaufnahmen Originalaufnahmen sind oder einer Manipulation unterzogen wurden.

Eine wichtige Rolle bei der Analyse spielen Gesichts- und Stimmenerkennungen, Timecodeauswertungen, Zeit- und Ortsbestimmungen sowie Beweissicherung von Spuren mit Hilfe von Fotoausdrucken, optische Darstellungen von Frequenzkurven, Spektralanalysen, Datenkonvertierungen oder z. B. eine Aufdeckung von Bild- und Tonschnittmanipulationen, die zwar nicht hör- und sichtbar sind, im Frequenzband u. U. jedoch nachgewiesen werden können.
Zur Beweissicherung und Klärung der Fragestellung gehören die Erstellung einer umfangreichen Dokumentation sowie eine optische und schriftliche Darstellung und Beschreibung der festgestellten Spuren und Beweise.

Die Fragestellung:
Beweissicherung und Fixierung der Inhalte von Audiospuren eines mehrstündigen Überwachungsvideos.

Auftraggeber:
Privatgutachten, Privatdetektiv

(*) Unter dem Begriff Forensik werden die wissenschaftlichen Arbeitsgebiete zusammengefasst, in denen kriminelle Handlungen systematisch identifiziert bzw. ausgeschlossen sowie analysiert oder rekonstruiert werden. Der Begriff stammt vom lateinischen forum „Forum, Marktplatz“, da Gerichtsverfahren, Untersuchungen, Urteilsverkündungen sowie der Strafvollzug im antiken Rom öffentlich und meist auf dem Marktplatz durchgeführt wurden.

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