Der Fall:
Musik-, Film- und Bildaufnahmen können durch moderne Softwareanwendungen, preiswerte Aufnahmegeräte und umfangreiche Speichertechnologien immer einfacher und schneller bearbeitet, verändert und verbreitet werden. Die Methoden des Samplings (Verwendung von Musikausschnitten) unterscheiden sich von der klassischen Raubkopie dahingehend, dass mit der Sampleübernahme eine weitreichende Umgestaltung und Bearbeitung erfolgt. Die Raubkopie zeichnet sich durch eine unveränderte Übernahme des Originals aus. Die gezielte Suche nach verwendeten Samples in Musikstücken kann mit Hilfe von verschiedenen Untersuchungsmethoden anhand objektiver Bewertungskriterien dargestellt werden.
Ausschlaggebend sind der Grad der Ähnlichkeit von Samples und Melodienfolgen sowie eine Identifikation von Übereinstimmungen von Motiven oder Sequenzen in Musikstücken. Was genau ist Sampling und wie kann die Übernahme eines Sampling festgestellt und nachgewiesen werden?
Aus den Sample-Quellen können Stimmen, Instrumente, Rhythmen und Melodieteile entnommen (heraus gesampelt) und in eine neue Produktion hineingesetzt werden. Die entnommenen Samples können beliebig verändert (Tonhöhen transponieren, Tempo- und Klangveränderungen etc.), kopiert oder vermischt werden. Zweck des Sampelns ist die einfache und kostengünstige Möglichkeit, gewünschte Klänge (Sounds), Stimmen oder Instrumentierungen zu übernehmen ohne selbst in Studioproduktionskosten, Produktions-, Zeit- und Arbeitsaufwand zu investieren. Des Weiteren können Klangcharakteristika von Interpreten (auch ohne ihr Wissen) imitiert und nachempfunden werden. Klänge und Melodien können sowohl aus bestehenden Musikproduktionen bzw. Aufnahmen allgemein übernommen werden.
Das sog. Multisampling, gehört zu den wirtschaftlich bedeutsamen und technisch schwer nachweisbaren Samplingformen. Von einem Sampling betroffen sind jeweils immer Urheber, ausübender Künstler und, bei indirektem Sampling, auch die Tonträgerhersteller. Ein Nachweis, ob ein bestimmtes Werk gesampelte Stellen enthält, kann mittels unterschiedlicher Analyse- und Messverfahren ermittelt werden, die Hinweise auf eine Sampling-Verwendung geben. Eine Detektion der Samplingplagiate kann auch bei veränderter Geschwindigkeit und Tonlage sowie bei Mischungen und Überlagerungen mit neuen Instrumental- und Gesangsspuren erfolgen.
Aufwändig wird eine Nachweisführung dann, wenn ein Sampling nicht durch Kopieren sondern durch eine umfangreiche klangtechnische Nachproduktion erstellt wurde. Hier besteht ein Unterschied in der technischen und juristischen Betrachtung.
Die Fragestellung:
Untersuchung und Bewertung über die Fragestellung der Sample-Verwertung in einer Musikproduktion.
Auftraggeber:
Landgericht (Gerichtsgutachten im Zivilverfahren)