Manipulationen an Videoaufnahmen aus einer Überwachung

Eine Videoüberwachung kann u. U. helfen, Diebstähle im Betrieb zu erkennen oder zu beseitigen. Betroffen sind Einzelhandelsgeschäfte, Einkaufscenter, Tankstellen, Produktionsgelände, Parkhäuser, Banken, öffentliche Bereiche oder z. B. Verkehrsüberwachungen. Hierbei wird zwischen „offener“ und „verdeckter“ Videoüberwachung unterschieden. Während die offene Videoüberwachung für Betroffene ohne Weiteres erkennbar ist (z. B. öffentlich zugängliche Bereiche wie Räume oder Plätze), ist die verdeckte Videoüberwachung eine heimliche, bei der die Betroffenen über die Maßnahmen im Unklaren bleiben.

Verdeckt wird immer dann ermittelt und überwacht, wenn ein konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht. Kameras werden typischerweise für eine Überwachung versteckt installiert. Nach einem Urteil das Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 21.6.2012 (Az.: 2 AZR 153/11) ist die heimliche Videoüberwachung erlaubt, wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht und weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung des Verdachts ergebnislos ausgeschöpft worden sind.

Die verdeckte Videoüberwachung ist damit praktisch das einzig verbleibende Mittel unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit zur Aufdeckung einer möglichen Straftat. Werden Straftaten durch eine verdeckte Videoüberwachung aufgedeckt, stellt sich die Frage, ob die Aufnahmen originär und unverändert sind, oder mit Hilfe krimineller Energie zur Abwendung oder Konstruktion einer Straftat verändert wurden.

Üblicherweise kommen sog. datenschutzkonforme Videoüberwachungssysteme zum Einsatz, die neben der reinen Videoaufnahme Identifikationsmerkmale, Kassendaten oder z. B. Temperaturen erkennen und erfassen. Bilddatenerfassungen erfolgen durch Einzelbild-, Dauerbild- oder Motion Detection-Aufnahme (bewegungsgesteuerte Aufnahmen). Die Wasserzeichentechnologie ist eine Technologie zum Schutz und zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen. Die grundlegende Technik und Hauptschwerpunkt digitaler Wasserzeichen besteht in einer untrennbaren, unsichtbaren „Verwebung“ der Kennzeichnung (Urheberinformationen, Namen, Logos, Datum, Uhrzeit etc.) mit dem Hauptträgersignal, ohne dieses zu stören oder zu beeinträchtigen.

In der forenischen Videoanalyse werden streitgegenständliche Aufnahmen aus der Überwachung auf ihre Datenkonformität untersucht. Insbesondere sind hier in Dateien eingebrachhte Metadaten (Headerinformationen), versteckte Timecodeinformationen und Identifikationsmerkmale sowie Struktur und Integrität bei Dateien von Bedeutung. Immer dann, wenn zeitgleich Kassendaten protokolliert werden, ergänzen sich Handlungen mit zusätzlich aufgezeichneten elektronischen Scannerprofilen.

Ein Verdacht der strafbaren Handlung richtet sich gegen einen (räumlich und funktional) abgrenzbaren Personenkreis. Das Verwertungsinteresse des Geschädigten (z. B. Arbeitgeber) überwiegt das informationelle Selbstbestimmungsrechts des Betroffenen (z. B. Arbeitnehmer), wenn die Art der Informationsbeschaffung trotz der mit ihr verbundenen Persönlichkeitsbeeinträchtigung als schutzbedürftig einzustufen ist.

Die Fragestellung:

Feststellung von Manipulationen an Videoaufnahmen aus einer Überwachung im Einzelhandel.

Task: Gerichtsgutachten im Strafverfahren