3D-Visualisierungen werden für unterschiedlichste Anwendungsbereiche hergestellt. Häufig werden sie in der Architektur, für das Innenraumdesign oder z. B. bei komplexen wissenschaftlichen oder biologischen Vorgängen eingesetzt. Mit Architektur-Visualisierungen befassen sich Architekten, Bauzeichner, Lichtzeichner und Projektplaner. Ebenso aber auch Raumausstatter, Fotografen, Medien-Designer und allgemeine 3D-Artists, deren Kunden nach hochwertigen, dreidimensionalen Projektbildern verlangen. Enthalten die hergestellten 3D-Produktionen Fehler, hat dies u. U. negativen Einfluss auf die Rezeption und Perzeption beim Rezipienten.
Je nachdem, ob 2D- oder 3D-Daten zur Verarbeitung vorliegen, kann zwischen unterschiedlichen Weiterverarbeitungsverfahren der Konstruktionsdaten für eine spätere 3D-Visualisierung gewählt werden. Die Verfahren richten sich hauptsächlich nach
- der eingesetzten Software (z. B. Blender, Maxon Cinema 4D, Side Effects Houndini, NewTek Light-Wave 3D, Autodesk Maya, Autodesk Softimage, Autodesk 3ds Max etc.),
- dem Kenntnisstand im Umgang mit der Software,
- den zu Verfügung stehenden Modellierungswerkzeugen,
- den vom Kunden bereit gestellten Unterlagen.
Ein guter Produktionsplan bildet den gesamten Produktionsprozess ab, an dessen Ende überzeugende 3D-Visualisierungen stehen. Er beinhaltet zeitliche Eckpunkte und umfasst u. a. folgende unterschiedliche Bereiche:
- Schriftliche Ausarbeitung eines Produktionsplanes,
- Zusammenstellung oder Generierung notwendigen Ressourcen,
- Inszenierung / Bildkomposition,
- Beleuchtung,
- Materialvergabe,
- Rendering,
- Postproduktion,
- Render-Optimierung,
- Ggf. Animationen.
Einige der wichtigsten Entscheidungen, die ein Regisseur oder Kameramann treffen muss, beziehen sich auf Komposition und Bildgestaltung. Mit Komposition ist die Anordnung aller Objekte in der Szene gemeint. Die Bildgestaltung betrifft nur die Darstellung der Objekte und Figuren in dem fertigen Bild. Diese können vom Regisseur genutzt werden, um das Auge des Betrachters durch das Motiv zu führen. Für Komposition und Bildgestaltung existieren künstlerische Regeln und Gesetzmäßigkeiten, die auf Kamera, Licht und Objektplatzierung angewendet werden.
Farbgebung ist ein wichtiges Gestaltungsmittel für die Erzeugung von Emotionen und Wirkkraft von Visualisierungen. Die Wahl der richtigen Farbgruppe kann eine Stimmung erzeugen oder verstärken oder die Bildaussage verändern. Zielgruppengerechte Farbgestaltung ist daher von besonderer Bedeutung.
Ein linearer Workflow sorgt für eine einheitliche und konstante Beziehung zwischen digitalen Farbwerten und Lichtintensitäten bei Texturen, Auswahl von Oberflächenfarben, Beleuchtung und Bildkomposition. Eine bestimmte Farbwelt, eine Gruppe an wiederkehrenden Farben, prägt die Bildwirkung und hilft bei der gewünschten Stimmung der Szene. Oft werden dabei mehreren Objekten der Szene die gleiche Oberflächenfarbe zugewiesen, um in der Farbwelt zu verbleiben.
Bei der Erzeugung von Emotionen spielen die eingesetzten Lichtintensitäten und Lichtfarben eine tragende Rolle. Die Beleuchtung gehört zu den wichtigsten in der architektonischen 3D-Visualisierung. Diese wird u. a. bestimmt durch
- Lichtfarben (Farbton, Farbsättigung, Farbkontraste, Farbtemperatur),
- Lichtintensitäten (-stärke) (Helligkeit),
- Licht und Schatten (Weichheit, Lichteinfallswinkel),
- Beleuchtungsszenarien für Architektur (Muster und Variation im Licht),
- Lichtquellentypen (globales Licht, Punktlicht),
- Lichtberechnungsverfahren.
Die Einstellungen für Schattenentwürfe unterliegen, ebenso wie die übrigen Lichteinstellungen, bestimmten Gestaltungsregeln, bietet aber ebenso breiten Raum für kreative Umsetzungen. Beleuchtung durch Licht kann als die eine Hälfe des Lichtes verstanden werden, Schattenkonfiguration als die andere, gleichwertige Hälfte.
Die Fragestellung:
Bei der 3D-Visualisierung handelt es sich unter Einbeziehung der Mängelauflistung um einen Film in üblicher Qualität. Zur Beseitigung behebbarer Mängel soll der erforderliche Aufwand festgestellt werden.
Auftraggeber:
Gerichtsgutachten im Zivilverfahren