Werden Bilder unrechtmäßig verwendet oder gehen diese z. B. durch technische Defekte verloren, stellt sich häufig die Entschädigungsfrage. Wann ist eine Bildsammlung tatsächllich verloren? Wann und wie können Bilddaten wiederbeschafft werden und welchen Wert haben diese, wenn sie als Produktionsdaten in der Auftragsproduktion verwendet wurden? Welches Wertermittlungsverfahren ist zur Feststellung einer Entschädigungshöhe geeignet?
Ein durch z. B. Festplattenversagen eingetretener Bilddatenverlust eines Bildarchives mit z. B. tausenden von Bildern bedeutet nicht zwingend einen vollständiger Verlust aller in der Vergangenheit hergestellten Bilddaten. Datensicherung und Datenrettung sind zwei von mehreren Möglichkeiten, Zugriff auf Daten zu erhalten.
Aus Sicht eines Lizenzhändlers (z. B. ein Verlag oder eine Bildagentur) werden Bilder von Fotografen geliefert und an Kunden verkauft. Wesentlicher Bestandteil der Wertschöpfungskette ist die Vernetzung mit Partnern. Bilder werden von z. B. Bildagenturen auf digitalen Serversystemen vorgehalten, die als Nebeneffekt ein Datenbackup sind. Bilddaten, die bereits in einer Produktionskette verwendet wurden, sind
aller Wahscheinlichkeit nach innerhalb der Wertschöpfungskette noch vorhanden (z. B. beim Fotografen, Designer, Publisher, Bildagentur etc.).
Die Ermittlung marktüblicher Bildhonorare unterliegt sehr vielfältigen Voraussetzungen und Bedingungen. Unterschieden werden können Bilder, die in Auftragsproduktion fremd- oder eigenproduziert hergestellt wurden. Differenzierungen entstehen ebenso bei unterschiedlichen Lizenzierungsverfahren (royalty free, rights managed) durch Bildagenturen (sog. Stockfotografie), z. B. bei Micro-, Mid-Stock- oder Royalty Free (RF)-Modellen. Einfluss hat auch die Verwendung und / oder die schöpferische Qualität eines Bildes: wird es redaktionell oder werblich verwendet, ist es ein Bild von dokumentarischem, künstlerischem oder ideellen Wert? Nicht zuletzt gibt es u. U. Wertverfälschungen, wenn die von Verbänden oder Verwertungsgesellschaften publizierten Bildhonorare für Agentur-Einzelbilder auf Bildsammlungen übertragen werden.
Eine Auftragsfotografie verursacht i.d.R. wesentlich höhere Kosten als Stockfotografie, da Bilder „im Auftrag“ für einen bestimmten Verwendungszweck hergestellt werden. Für die Auftragsfotografie werden regelmäßig andere Berechnungsverfahren herangezogen, während Stockfotografien auf Lizenzmodellen oder pauschalen Vergütungen beruhen. Für die Errechnung einer angemessenen Vergütung ist dieser Umstand von Bedeutung.
Unterschieden wird zudem nach Erstauswertung (originäre Veröffentlichung) und nachfolgender Auswertung (u. a. Mehrfachauswertungen durch Lizenzverkäufe). Eine Auftragsproduktion (in der Erstverwertung) rechnet dem Besteller entstandene Herstellungskosten inkl. eines Nutzungsrechts ab. Anschließende Vermarktungen erfolgen in der Regel als nachfolgende Auswertungen über entsprechende Lizenzierungen und werden unabhängig von entstandenen Herstellungskosten separat vergütet.
Die Bestimmung ökonomisch verwertbarer Anteile einer Bildsammlung hängt ebenso maßgeblich von der Beschaffenheit der Bilddaten ab (objektive Kriterien). Die Ausgestaltung von Bildserien, Einzelbildern und / oder Rohdaten (unter Ausschluss von Wiederholungen) müssen in der Bewertung unterschiedlich betrachtet werden.
Die Fragestellung:
Die Feststellung marktüblicher Bildhonorare und deren angemessene Entschädigungseinstufung für ein Bildarchiv.
Auftraggeber:
Versicherung / Haftpflichtschaden; Privatgutachten