Das Music Business ist von einer großen Vielzahl unterschiedlicher Anforderungen und Vertragsarten geprägt. Künstler, Schauspieler, Fotografen, Autoren, Komponisten, Texter, Produzenten etc., im Allgemeinen Urheber und Interpreten, melden ihre Werke und Aufführungen bei den unterschiedlichsten Verwertungsgesellschaften. Während der Urheber das Werk komponiert / textet / bearbeitet (Schöpfungshöhe), führt es der Interpret (Künstler) auf (Leistung).
Das Music Business ist ein sehr stark fragmentierter, schnelllebiger und komplexer Markt mit vielen Erscheinungsformen von Produkten und Dienstleistungen. Insbesondere seit der Digitalisierung hat die Angebotsvielfalt um ein Vielfaches zugenommen. Welche Dienstleistungen fallen unter den Auftrag der Administration und wie unterscheiden sich diese von sog. Verlagsadministrationen? Welche Vergütungssätze sind für solche Aufgaben marktüblich?
„Dienstleister“ von administrativen Aufgaben für die Musik- und Medienbranche mit Fokus auf das Abrechnungsmanagement für künstlerische Belange können in zwei Gruppen eingeteilt werden:
1. Die Gruppe der Marktteilnehmer, die als Dienstleister in Gestalt sog. Service-Agenturen außerhalb des verlegerischen Umfelds agieren. Sie übernehmen Inkasso-Dienstleistungen zu Ansprüchen von Künstlern / Urhebern gegenüber Verwertungsgesellschaften gemäß § 1ff VGG.
2. die Gruppe der „Dienstleister“, die im Gesamtgefüge der verlegerischen Arbeit innerhalb eines Verlages einen Teilbereich an (administrativen) Aufgaben für bestimmte Urheber / Interpreten wahrnehmen. Administrative Aufgaben im Verlagsgeschäft sind schon immer ein Kerngeschäft verlegerischer Arbeit. Verleger haben traditionell drei Hauptaufgaben: 1. Lizenzen an Musiknutzer erteilen, 2. aktiv nach Wegen suchen, Musik z. B. in Werbung und Filmsoundtracks zu platzieren (Exploitation) und 3. das Einkommen aus diesen Musiknutzungen einzusammeln.
Mit der sog. „Administration“ sind spezielle Tätigkeiten und Anforderungen in einem ganz bestimmten Umfeld gemeint, u. a. Korrespondenz, Werkemeldungen, Abrechnungs- und Zahlungsbelange, Lizenzierungen, User-Reports oder z. B. Tracking, sehr häufig in Verbindung mit einer oder mehreren Verwertungsgesellschaften.
Im Vergleich zum reinen Administrationsvertrag hat der Musikmanager erweiterte Aufgaben. Anforderungen und Erwartungen an Musikmanager sind vielschichtig und beeinflussen den Erfolg des Künstlers / Urhebers. Während der Musikverleger (nur) eine Beteiligung am Erfolg der Musikwerke im Verlagsbereich erhält, sieht der Managementvertrag eine Beteiligung an allen Einnahmen vor. Der beratende Musikverleger kann daher eine vorteilhafte Konstellation für den Urheber sein. U. a. ist der Musikmanager neben der Künstlermotivation für die strategische Planung und Identifikation von Zielen verantwortlich, besitzt Verhandlungsgeschick, geeignete Netzwerke und zeichnet sich durch eine hohe Kommunikationsfähigkeit aus.
Die Höhe von Aufwandbeteiligungen ist i.d.R. einnahmenabhängig und hängt u. a. vom Status des Urhebers ab.
Die Fragestellung:
Gibt es Anbieter auf dem Kulturmarkt, die für Interpreten / Künstler und Urheber Werk- und Aufführungsmeldungen an Verwertungsgesellschaften sowie deren Controlling anbieten? Welche Provisionssätze oder sonstige Vergütungen werden hierfür durchschnittlich vereinnahmt?
Task: Gerichtsgutachten