Die Ermittlung personenbezogener Maße ist der Identitätsprüfung in der Anthropologie zugeordnet. Unterschieden wird in Identitätsnachweis und Identitätsausschluss. In der Regel läuft die Identitätsfrage darauf hinaus, ob zwei Fotos (oder Fotosätze) dieselbe Person darstellen, oder ein bestimmtes Individuum mit Fotos, Videoaufnahmen oder anderen morphologischen Merkmalen mit dem bekannten Individuum identisch ist. Bei Aufnahmen aus einer Überwachungskamera sprechen wir von der Foto-Identifikation.
Beispiele sind zu benennen bei einem Bankraub, Überfällen, Verkehrskontrollen oder z. B. bei Geldautomatenmissbrauch. Probleme bestehen bei der Objektabbildung, da Merkmalsverdeckungen durch Blickwinkel, Beleuchtung, Lichtverhältnisse, Aufnahmewinkel oder Bildfrequenz eine Analyse erschweren. Weitere Einschränkungen können bei Merkmalsveränderungen (z. B. bei großer zeitlicher Distanz) oder bei der Objektverfassung (z. B. erschwerte Nachstellung von Bewegungsabläufen) gegeben sein.
Alternativ können metrische Merkmale ausgewertet werden. Welche Schuhgröße hat ein Fuß? Wie groß ist eine abgebildete Person? Wie erfolgt eine Berechnung?
Während Schuhgrößen im Bild bei bekannten Referenzgrößen gemessen werden können (Fußlängen- / Schuhgrößen gemäß ISO/TS 19407), kann es für Körpergrößen bereits erforderlich sein, die Situation am Tatort mit entsprechenden Messinstrumenten und Personen nachzustellen. Vergleichsobjekte können nur anhand ihrer Strecken und Proportionen zueinander betrachtet und ausgewertet werden. Ein absoluter Größenvergleich gelingt insb. bei der Körperhöhenrekonstruktion aber nur dann, wenn die Kameramontage unverändert vorhanden ist.
Fußlängen- / Schuhgrößenbestimmung gemäß ISO/TS 19407
Sind alle technischen Fehler beseitigt, ist in aller Regel eine höhere Aussagewahrscheinlichkeit möglich. Die forensische Analyse benötigt einen hohen Zeiteinsatz für Materialbearbeitungen, Analysefeststellungen, Bewertungen, Einschätzungen und Dokumentation.
Task: Privatgutachten im gerichtlichen Verfahren