Der Designentwurf ist das Kernstück der Arbeit jedes Designers. Alle relevanten Informationen vereinen sich in dieser Arbeit und stellt einen schöpferisch-künstlerischen Vorgang dar.
Häufig entsteht in der Phase der Ausarbeitung eines Designentwurfs ein erheblicher Anteil, den der Designer bei der Wertschöpfung des zukünftigen Produktes / Projektes einbringt. Soll kreative Arbeit bewertet werden, muss man ihre Bausteine untersuchen.
Erforschen der Aufgabe
Der Designer hat vor dem Projektstart i.d.R. keinen Bezug zu den für das Unternehmen wichtigen Kommunikationspunkten. Diese müssen in einem Briefing zum Zielverständnis herausgearbeitet werden. Viele Bereiche, die einem Auftraggeber als selbstverständlich erscheinen, müssen seitens des Designers erst verstanden und eingeordnet werden, bevor eine sachgerechte und zielgruppenorientiere Umsetzung erfolgen kann. Hierfür wichtig sind konzeptionelle Vorarbeiten vor der Gestaltungsumsetzung, d. h. die Entwicklung der eigenen Vorüberlegungen zum Projekt, der Dialog mit dem Kunden, das Erforschen der Aufgabe. Die gedankliche Konzeption ist eine Notwendigkeit an Überlegungen, was wie und wann zu tun ist.
Designkonzept
Das Designkonzept legt zu Beginn, vor dem Beginn der Realisationsphase, eindeutig fest, wie die Realisation später zu erfolgen hat. Die Konzeption und Visualisierung von Medienprodukten zielt insbesondere darauf ab, dem Kunden das Konzept, die kreative Gestaltungsidee und Designkonzepte auf einen Blick vorstellen zu können. Inhaltliche Elemente sind schriftliche Ausführungen zur Geschäftsausstattung, Bildwelten, Farbklima, Formensprache, Typografie, Logoentwicklung, Formate, Gestaltungselemente, Anwendungsbeispiele. Hierzu werden Entwürfe und Gestaltungsvarianten präsentationsreif entwickelt und erläutert, die je nach Art des Mediums u. a. Elemente wie Perspektive, Stilmittel, Typografie und Bildwirkung berücksichtigten.
Konzeption und Konzept
„Konzeption“ und „Konzept“ bedeuten in engerem Sinn die schriftliche Dokumentation der eigenen Überlegungen. Im weiteren Sinn ist die Konzeption eine „Konzeption ohne Dokumentation“. Darunter ist die Entwicklung der eigenen Vorüberlegungen zum Projekt, der Dialog mit dem Kunden, das Erforschen der Aufgabe gemeint. Die Konzeption ist eine Notwendigkeit an Überlegungen, was wie und wann zu tun ist. Die konzeptionellen Überlegungen in der Vorphase der Gestaltungsarbeiten haben Einfluss auf das gesamte Gestaltungsprojekt und basieren wiederum auf Zielbestimmung, Aufgabenstellung (Briefing), Recherche, Analyse und Synthese (Marktanalyse, SWOT-Analyse, Wettbewerbsanalyse etc.). Ist von einer Konzeption, insb. als separate Angebotsposition, die Rede, wird regelmäßig eine schriftliche Ausarbeitung in Form eines Handbuches erwartet, die die wesentlichen inhaltlichen Merkmale der Auftragsarbeit berücksichtigen. Ist z. B. von einem Bild- und Gestaltungskonzept die Rede, wird erwartet, dass hierzu Begründungen und Argumente zu Bildauswahl und Gestaltungsausführungen erfolgen.
Vergütungsermittlung
Vergütungen können nach Stunden- oder Tagessatz erfolgen. Anhaltspunkte liefern Vergütungstarifverträge, Honorarrichtlinien von Branchenverbänden und Erfahrungswerte anhand von Arbeits- und Lohnnachweisen. Erfahrene und professionell arbeitende Kreative liegen eher im oberen Bereich des Honorargefüges. Genaue Zahlen lassen sich hierfür nicht Generalisieren und richten sich immer nach dem jeweiligen Einzelfall. Eine Bewertung der Stellung eines professionell arbeitenden Designers hängt von unterschiedlichen Kriterien ab, u. a. die gewerbliche Tätigkeit als Designer, sein Bekanntheitsgrad, öffentliches Image, Renommée und Auszeichnungen.
Die Designvergütung schließt sowohl die Entwurfsarbeiten, deren Nutzungsrechtseinräumung sowie weitere Leistungen und Nebenkosten ein. Die Vergütung ist die Summe des Aufwands von Werkerstellung und dem Umfang der Nutzung. Sie steht damit in Relation zum wirtschaftlichen Wert des Auftraggebers (Besteller) bzw. Nutzers.
Die Fragestellungen
Objektive Wertermittlung der marktüblichen Vergütung einer Konzeptionierung einschließlich sämtlicher hierfür erforderlichen gedanklichen / konzeptionellen Vorarbeiten.
Task: Gerichtsgutachten im Zivilverfahren