Forensische Analyse von Polizeivideos

Befinden sich Polizeibeamte in Einsätzen, um z. B. Menschenansammlungen aufzulösen, Demonstrationen zu begleiten oder Kontrollen durchzuführen, werden deren Handlungen u. U. auf Videomaterial aufgezeichnet. Häufig sind agierende und zu kontrollierende Personen alkoholisiert, die Situation ist emotional aufgeladen. Werden Polizeibeamte beleidigt oder angegriffen, müssen Angriffe abgewehrt werden.

Ein Einsatzbefehl erlaubt, Akteure zurückzudrängen. Wird die Sache als Staatsschutzsache eingestuft, ermittelt die Staatsanwaltschaft. Gerät der Einsatz außer Kontrolle, sind Videoaufnahmen bei einer späteren Situations- und Inhaltsanalyse hilfreich, wie Handlungen und Gegenhandlungen erfolgt sind. Video- und Audioanalyse decken feinste Details im Videocontainerformat (z. B. MPEG, MP4) auf.

Je nach Aufzeichnungsverfahren werden Filme mit einer Bildwiederholrate progressiv oder interlaced aufgezeichnet. Das progressive Verfahren zeichnet Vollbilder auf. Interlaced aufgezeichnete Videoaufnahmen bauen ein vollständiges Bild (Frame) aus zwei unterschiedlichen Halbbildern auf. Das veraltete Verfahren stammt aus dem klassischen Zeilensprungverfahren (verzahnte Bilder). Die Bildwiederholrate liegt mindestens bei 25/50 oder 30/60 Bildern. Je nach eingesetzter Kamera-Hardware und Einstellung findet bei der Bildaufnahme eine Farbunterabtastung (chroma / color subsampling) statt, das der Reduzierung der benötigten Datenmenge dient. Eine gebräuchliche Farbunterabtastung ist z. B. 4:2:0. Das Auflösungsvermögen im Rot ist stark reduziert und wird nur zum Teil in der Aufnahme behalten. Dabei kann es passieren, dass bildwichtige Details nicht, oder nicht durchgehend sichtbar sind. Analysen werden dadurch erschwert.


Gebräuchliche Farbunterabtastungen, Copyright: en:User:Brion VIBBER, User:Mysid – Diagram by en:User:Brion VIBBER; vectorized by User:Mysid. CC BY-SA 3.0

Analysen können sowohl bild- also auch audiogestützt durchgeführt werden. Bei einer Bildanalyse wird das Bildmaterial u. a. in Einzelbildern untersucht. Bereits 2 Minuten Bildmaterial erzeugen mindestens 3.000 Einzelbilder. Häufig existieren Bewegungsunschärfen (Motion Blur), die eine Betrachtung im Einzelbild erschweren. Dementsprechend werden ebenso Bildinhalte in der filmischen Abfolge sowohl in Vorwärts- und Rückwärtsbewegungen in unterschiedlichen Geschwindigkeiten analysiert. Nur eine Bewegungsanalyse zeigt den genauen Stand, die anhand von Pixeländerungen im Bild wahrgenommen werden können. Bei 25 Bilder/s hat ein Einzelbild eine Zeiteinheit von vier Hundertstel Sekunden (4/100 = 0,04 s = 4 Zentisekunden). Dies kann von Bedeutung sein, wenn das Tatgeschehen sich nur auf 1 oder 2 Einzel- oder Halbbilder beschränkt.

Audioanalysen können je nach Anforderung unterschiedlich erfolgen. Z. B. bei der Verbesserung der Tonqualität, dem Transkribieren von gesprochenen Inhalten und deren Zuordnung zu Personen, bei Durchführung von Sprecherverifikationen und -identifikationen oder z. B. bei der Nachbildung oder Isolierung von bestimmten Audiofrequenzen zur Analyse und spektralen Darstellung von verwendeten Materialien oder Waffen. Frequenz- und Zeitbereiche können in einer Spektrogramm-Darstellung abgegrenzt und detailliert und betrachtet werden.

Die Fragestellung:
Der Videoabschnitt soll medientechnisch aufbereitet und forensisch analysiert werden. Die Aufbereitung soll die Frage klären, ob die in dem betreffenden Videoabschnitt sichtbare Bewegung dem zunächst sichtbaren (im Beschluss näher bestimmten) Kleidungsstück zuordenbar ist.

Task: Gerichtsgutachten im Strafverfahren