Die richtige Platzierung von Anzeigen

Der Fall:
Die Platzierung von Bild, Text und Werbung innerhalb von Medien, z. B. einer Zeitung spielt eine wichtige Rolle bei der Wahrnehmung durch Rezipienten. Platzierung und Blickrichtungsverlauf des Rezipienten stehen dabei in einem unmittelbaren Zusammenhang und haben entscheidenden Einfluss auf die Medienwirkung.

Es lassen sich grundsätzlich zwei verschiedene Platzierungen unterscheiden. Erstens die Platzierung innerhalb des Mediums (Titelseite oder z. B. letzte Seite in einem Printmagazin, bzw. Homepage oder Unterseite in Online-Medien). Zweitens die Platzierung auf der Seite selbst (Oben, Mitte, Unten, Links, Rechts). Unterstützend wirken Bilder, Bildunterschriften, weitere Texte zum Thema, Vorspann und Anmoderation.

Das Blickverhalten des Lesers resultiert von den äußeren Merkmalen (Reizangebot) einer Blickvorlage (einer Zeitung), dem sog. „Erkennen, Verstehen, Bewerten“, sowie den inneren (kognitiven, emotionalen, motivationalen) Bedürfnissen und Interessen der Leser, somit die Auseinandersetzung mit dem Inhalt. Mit dem in Europa kulturell vorgeprägten Leseverhalten (von links nach rechts) findet die höchste Beachtung m. E. links oben statt.
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Forensische Bild- und Tonanalyse von Überwachungsvideos

Der Fall:
Im heutigen Zeitalter der „Handy-Kamera“ wurde noch nie so viel fotografiert und gefilmt sowie über Sharing-Plattformen getauscht. Fast kein Naturereignis bleibt unbeobachtet.

Überwachungskameras finden sich mittlerweile an fast allen öffentlichen Plätzen, Straßen und Gebäuden. Unter dem Sicherheitsaspekt werden diese zunehmend auch in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Bahnsteigen oder z. B. in Unterführungen installiert. Besonders zur Verkehrsüberwachung an Kreuzungen oder als KFZ-Kennzeichen-Lesegeräte auf Autobahnen und Grenzübergängen sind Videokameras immer flächendeckender vorhanden.

Polizei und Spurensicherung führen z. B. mittels Foto- und Videoaufnahmen Tatortdokumentationen zur Beweissicherung durch. Unter Videobeobachtung stehen Bürger in Aufzügen, in Warenhäusern, an Tankstellen oder in Treppenhäusern. In Auftrag gegeben werden auch Video- und Fotoüberwachungen z. B. an Privatdetektive, die für ihre Mandanten Personenüberwachungen durchführen. Oftmals entstehen solche Bild- und Tondokumentionen auch in Eigenregie. Nicht immer sind dabei Bild und Ton in guter, auswertbarer Qualität vorhanden.
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Angemessene Vergütung von Gestaltungsaufträgen in Digital und Print

Der Fall:
Grafische Gestaltung und Design existiert in unserer modernen, werbedominierten Umwelt mittlerweile fast in jedem Bereich. Missverständliche Verwendung von Begrifflichkeiten, falsche Produktionsabläufe, fehlende vertragliche Vereinbarungen oder Mehrfachverwendungen von Vorlagen und Inhalten in den unterschiedlichen Disziplinen Digital (Webdesign) und Print können Fehler generieren. Oft stellt sich am Ende einer Fehlerkette oder nach einem Auftragsabbruch die Frage der angemessenen Vergütung für Designleistungen.

Grafikdesign schließt heute viele Spezialdisziplinen ein, u. a. Fotodesign, Text, Illustrationen oder z. B. Webdesign. Zu Designarbeiten zählen aber auch Beratung und Konzeption, Layoutarbeiten, Designmanagement, Retusche, Reinzeichnungen, Drucküberwachung oder die Präsentation. Zentrale Fragen im Grafikdesign sind die grundlegenden Fragen der Identität, der Zielsetzung und der Wettbewerbsstrategie von Marken und Unternehmen. Die kreative Designleistung basiert dabei auf einer gründlichen analytischen und konzeptionellen Vorarbeit.
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Werbewirkung vs. Werthaltigkeit

Die Bestimmung einer Werthaltigkeit hängt, je nach Einzelfall, von bestimmten mittel- und unmittelbaren Faktoren ab (Distributionsänderung, Werbeanteil, Media-Mix). Die Ermittlung einer Werbewirkung ist abhängig von vielen, interagierenden Einflussfaktoren. Werbewirkung ergibt sich aus dem Einsatz der Werbung als spezielle Form der Kommunikation mit dem Ziel, beim Rezipienten bestimmte Verhaltensweisen und Einstellungen hervorzurufen.

Die Wirkung und damit die Geschwindigkeit der kognitiven Aufnahme einer Botschaft kann dadurch beschleunigt werden, indem alle Kriterien und Regeln einer visuellen, auditiven und sprachlichen Darstellung hinsichtlich ihrer Semantik optimiert werden (z. B. sehr gute zielgruppengerechte, sprachlich treffende Gestaltung, optimale Bildwirkung). Wird Werbung schneller und einfacher wahrgenommen, kann diese vom Rezipienten (Empfänger) besser und einfacher erinnert (gelernt) werden.
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Sind Coverversionen genehmigungsfreie Bearbeitungen?

Ausgabe 2013/1, 04.05.2013, Musiker Magazin (DE)
Sind Coverversionen genehmigungsfreie Bearbeitungen?

Die Beatles machten es, Michael Jackson machte es und Heino macht es aktuell: Covern. Er ist wieder da: Heino, die 74-Jährige Volksmusikikone mit dem 99%-Bekanntheitsgrad veröffentlicht sein neues Coveralbum „Mit freundlichen Grüßen“ im Februar 2013 und spaltet schon jetzt die Nation. Heino covert Rock- und Pop-Songs u. a. von den Ärzten, Oomph, Müller-Westernhagen, Stefan Remmler (Trio) und Rammstein im „Tuba-Blasmusikstil“ und mit rollendem „R“. Die einen finden das Coveralbum einen gelungenen Coup, die anderen sehen darin massive Rechtsverletzungen. Reicht es für legale Coverversion aus, nur den Text unverändert zu lassen, um damit Coverversionen zu legitimieren? Wirtschaftliche Interessen stehen im Konflikt mit den künstlerisch-ästhetischen Ansprüchen von Originalurhebern und Interpreten.
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Angemessene Vergütung von Comic-Strips, Cartoons und Illustrationen

Der Fall:
Aufwändige Illustrationen, lustige Comics und Cartoons sowie kritische Karikaturen sind begehrte Objekte zum Tausch auf Social Media Plattformen, Peer-to-Peer-Servern oder z. B. auf Bildergalerien. Bilder und Texte werden teilweise bedenkenlos ungefragt kopiert und veröffentlicht, Urheberangaben fehlen oder werden absichtlich weggelassen. Wer gezielt durch sein Internetdesign Suchmaschinen mit einbezieht, kann sich nach laufender Rechtsprechung nicht darauf berufen, dass Suchergebnisse gegen sein Urheberrecht verstoßen, wenn dann Bilder aus dieser Seite gefunden und in Suchergebnissen dargestellt werden. Anders sieht es aus, wenn fremde Bilder in die Gesamtgestaltung einer Webseite eingebettet und die Seite selbst kommerziell genutzt wird. Webseitenbetreiber machen sich dann diese fremden Bilder zu Eigen und haften. Auch ein Hinweis, dass Bilder nicht selbst eingestellt wurden, wirkt demzufolge nicht entlastend.
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Coverversion vs. genehmigungspflichtiger Bearbeitung

Der Fall:
Musikoriginale werden oft kopiert („gecovert“), imitiert, parodiert oder plagiiert. Reicht es für legale Coverversion aus, nur den Text unverändert zu lassen, um damit Coverversionen zu legitimieren? Wirtschaftliche Interessen stehen im Konflikt mit den künstlerisch-ästhetischen Ansprüchen von Originalurhebern und Interpreten. Tausende von Künstler und Urheber sind mit dieser rechtlich und fachlich unscharfen Fragestellung konfrontiert.

Je nach Interessenlage der betroffenen Urheber, Interpreten oder Rechteinhaber werden Definitionen zu dem Begriff „Coverversion“ u. U. unterschiedlich ausgelegt. Coverversionen können verschiedene Veränderungsgrade gegenüber dem Original haben.
Allgemein ausgedrückt ist eine Coverversion eine neuerliche Verwendung eines bereits veröffentlichten Musikwerks in einer von der Originalversion abweichenden Form unter weitgehender Beibehaltung der Eigentümlichkeit des Vorbilds. In Bezug auf die Formen anderer, fremder Musik ist die Coverversion dahingehend abzugrenzen, als dass es sich um die Verwertung eines bereits veröffentlichten Musikwerkes handeln muss (zeitlich dem Original nachfolgende Neufassung). Das Original ist also prägend für die Coverversion und bleibt in seiner Substanz unverändert. Insbesondere in der Popular- und Unterhaltungsmusik wird einer Unterscheidung zwischen Originalversion und Coverversion durch den erheblichen Interpretenbezug höhere Bedeutung beigemessen.
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Optimale Leinwandhöhe beim Einsatz von Projektionstechnik

Der Fall:
Für einen Neubau sollen Konferenz- und Schulungsräume mit Präsentationstechnik ausgestattet und speziell dafür konzipiert werden. In Abhängigkeit unterschiedlicher Kriterien sollen die Leinwandhöhe und die nutzbare Raumhöhe ermittelt werden.

Für die Ermittlung der richtigen Leinwand- und Bildgröße im Verhältnis zur Größe des genutzten Raums sind bestimmte Faktoren zu berücksichtigen. Der Projektionsabstand alleine bildet keine verlässliche Berechnungsgrundlage. Raumbeschaffenheit und bauliche Besonderheiten (Größe, Helligkeit, Audimax), Wandbeschaffenheit (hell oder dunkel), Abstand und Position (sitzend oder stehend) des Betrachters zur Leinwand, Einsatz der Projektionstechnik und die Art der Präsentation (Filmpräsentation, interaktive Präsentation, Computereinsatz) sind maßgebliche Einflussgrößen auf ein Seiten- und Abstandsverhältnis von Leinwänden (Bildwänden). Besonders die Projektionstechnik unterscheidet zusätzlich Faktoren wie Kurz-/Langdistanzprojektion, Front-/Rückprojektion, Objektivbeschaffenheit, Auflösung, Helligkeit oder z. B. das Farbmanagement. Nicht zuletzt spielt auch das persönliche Sehempfinden eine Rolle.
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Das Testimonial

Der Fall:
Die Ermittlung einer Werbewirkung hängt von sehr vielen, interagierenden Einflussfaktoren ab. Allgemein ausgedrückt ergibt sich Werbewirkung aus dem Einsatz der Werbung als spezielle Form der Kommunikation mit dem Ziel, beim Rezipienten bestimmte Verhaltensweisen und Einstellungen hervorzurufen. Der Werbeerfolg gibt an, wie erfolgreich eine Werbemaßnahme war. Ein Mittel, diesen Werbeerfolg zu erreichen, ist der Einsatz eines Testimonials.

Unter Testimonial wird ein „Präsenter“, (auch „Spokesperson“, „Endorser“, Referenz) verstanden. Typische Vertreter sind Prominente, Experten, Mitarbeiter oder stilisierte Nutzer, die eine schnelle Identifikation des Rezipienten mit dem Testimonial ermöglichen. In Zusammenhang mit Prominenten wird oft auch das Kofferwort „Celebrimonial“ verwendet (englisch für Celebrity „šberühmte Persönlichkeit“˜ und Testimonial). Die Darstellungsform Testimonial mit einem prominenten Repräsentanten stellt die klassische Form des Testimonial dar.
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Blickrichtungsverlauf: Die Wahrnehmung von Werbung

Das Blickverhalten des Lesers resultiert aus den äußeren Merkmalen (Reizangebote) einer Blickvorlage (z. B. einer Zeitung, eines Magazins), dem sog. „Erkennen, Verstehen, Bewerten“, sowie den inneren (kognitiven, emotionalen, motivationalen) Bedürfnissen und Interessen der Leser, sowie durch die Auseinandersetzung mit dem Inhalt. Eye Tracking ermöglicht bei der Analyse des Benutzerverhaltens Rückschlüsse in Bezug auf die Wahrnehmung zu ziehen, wie häufig und in welcher (zeitlichen) Intensität bestimmte Inhaltsbereiche vom Blick erfasst werden.

Aus den Erfahrungen in der Werbeforschung vieler bereits durchgeführter Blickrichtungsmessungen lassen sich Gesetzmäßigkeiten ableiten. So verläuft ein Blickverlauf nicht im Zeilensprung von links oben nach rechts unten. Es gibt Prioritäten zu beachten. Zwei von drei Lesern (67,5%) sehen bei Beginn der Lektüre, z. B. bei einer Tageszeitung, zuerst auf das Aufmacherbild.
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