Das Beweisrecht der Verfahrensordnungen kennt als Beweismittel:
Sachverständigenbeweis
Geständnis
Urkunden
Zeugenbeweis
Augenschein
Amtliche Auskünfte
Jedes dieser Beweismittel dient der Feststellung des wahren Sachverhalts, der einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde gelegt werden soll.
- Ortsbesichtigung, Objektbesichtigung
- Sachkundige Feststellung von Tatsachen
- „Tatsachen-Quellen“
- Beweissicherung
- Beweisaufnahme
- Beschreiben, Berechnen, Bewerten/Beurteilen, Begründen
- Gutachtenerstellung (Expertise) als Beweismittel in den verschiedenen Gerichtsverfahren
- Gerichtliche Gutachtentätigkeit (ZPO, StPO)
- Medien-Forensik (Systematisches Identifizieren, Ausschließen, Analysieren oder Rekonstruieren krimineller Handlungen)
- Selbständiges Beweisverfahren des Gerichts (§ 485 ZPO)
- Die Sicherung des Beweises im strafprozessualen Ermittlungsverfahren
- Private Gutachtentätigkeit (ZPO)
- „Beweissicherndes“ Privatgutachten
- Situationsanalyse (Situation analysis)
- Gutachterliche Stellungnahme (Advisory Opinion)
- Schiedsgutachten, Schiedsgerichtliche Tätigkeit
- Vollständigkeitsbescheinigung