Dr. Stefan Braun, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, spricht über Künstliche Intelligenz, Deepfake und forensische Analyseverfahren.
Expertenvortrag am 12.11.2024 an der IHK Mittlerer Niederrhein in Krefeld im Rahmen des Sachverständigen-Erfahrungsaustauschs 2024 zum Thema Medien der Forensik. Vortrag und Diskussion in der IHK-Weiterbildungsveranstaltung. Medien 5.0: Faktenzeichen Forensik, KI und Fake mit den Schwerpunktthemen Bildforensik, Medienforensik, Deepfake, Gesichtserkennung, Künstliche Intelligenz.
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Archiv der Kategorie: Fälschungen
Fakt oder Fake? Medien in der forensischen Praxis, Vortrag am 14.11.2023
Dr. Stefan K. Braun, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, spricht über forensische Analyseverfahren.
Expertenvortrag am 14.11.2023 an der IHK Darmstadt im Rahmen des Hessischen Sachverständigentages 2023 zum Thema Medien der Forensik. Vortrag und Diskussion in der IHK-Weiterbildungsveranstaltung. Fakt oder Fake? Medien in der forensischen Praxis mit den Schwerpunktthemen Bildforensik, Videoforensik, Audioforensik, Phonetik, Deepfake, Gesichtserkennung, Künstliche Intelligenz.
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Medienforensik im Praxiseinsatz, Vortrag am 28.11.2019
Gastvortrag am 28.11.2019 an der RUB Ruhr-Universität Bochum im Masterseminar Medienwissenschaft / Wissenschaftssystematik und aktuelle Forschungsthemen der Medienwissenschaft (Fakultät für Philologie) zum Thema Medien der Forensik. 3 Stunden Vortrag und angeregte Diskussion mit interessierten Studenten. „Medien in der forensischen Praxis“ mit den Schwerpunktthemen Bildforensik, Videoforensik, Audioforensik, Phonetik, Medienpiraterie und Gesichtserkennung. Vielen Dank an die Universität für den perfekten Ablauf und Organisation und einen Dank an das Engagement der Studenten.
Guest lecture at the RUB Ruhr-University Bochum in the Masterseminar.
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Digitale Bildforensik: Kamera-Original oder Manipulation?
Die digitale Bildforensik widmet sich als Teildisziplin der digitalen Multimediaforensik einer Untersuchung der Authentizität digitaler Bilder. Dabei werden u. a. Anhaltspunkte in der Kriminalistik ermittelt. Methoden der Bildforensik können nicht die semantische Frage beantworten, ob es sich bei einem Bild um eine Bearbeitung, eine Manipulation oder eine Fälschung handelt.
Die Verfahren der digitalen Bildforensik zählen zu den sog. „blinden“ Verfahren, da i.d.R. ein Originalbild nicht vorhanden ist und Rückschlüsse nur aus bestehendem Bildmaterial gezogen werden können. Objektiv kann lediglich festgestellt werden, ob ein Bild in irgendeiner Weise bearbeitet wurde. Es ist deshalb zunächst zu definieren, was unter einer Manipulation verstanden werden kann bzw. soll.
Welche inhaltsverändernden Operationen sind erlaubt, welche nicht? Werden Bilder oder Videos in einem Gerichtsverfahren als Beweismittel vorgelegt, ist als klassische Schutzbehauptung die Argumentation einer Manipulation zu erwarten. Konkrete ent- oder belastende Fakten werden oft nicht mitgeliefert.
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Microsoftprodukte sind begehrte Ziele für Fälscher
Der Fall:
Seriöse Software-Wiederverkäufer haben es schwer, besonders wenn diese mit Microsoftprodukten – und im speziellen – mit sog. OEM-Versionen handeln. Ein „System-Bilder“ ist ein „Original Equipment Manufacturer“ (OEM) (Erstausrüster / Originalgerätehersteller), ein „Assembler“ (Montagefirma), ein „Refurnisher“ (Wiederaufbereiter) oder ein Software-Vorinstallationsunternehmen, das die Kundensysteme an Dritte oder an Softwarewiederverkäufer verkauft. Meist liegen OEM-Versionen als Recovery- bzw. Reinstallation DVD einer bereits vorinstallierten Gerätekonfiguration bei oder sind im Fachhandel erhältlich.
Microsoft OEM-Betriebssystemversionen kursieren massenhaft als Fälschungen auf dem Markt. Bei Billiganbietern, auf eBay oder bei Internethändlern werden sie meist zu günstigen Preisen in veränderten Verkaufsverpackungen angeboten. Die Gefahr ist sehr groß, dass Händler, teilweise unwissend, zum Wiederverkäufer von Raubkopien werden. Softwarevertriebe sind in zunehmendem Maße durch die steigende Anzahl gefälschter Softwarekopien verunsichert. Für Händler sind Fälschungen häufig kaum oder gar nicht von Originalen zu unterscheiden, sofern diese in entsprechend professioneller, der Original gleichen oder ähnlichen Microsoft Verkaufsverpackung, angeboten werden.
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OEM-Software zwischen Erschöpfung urheberrechtlichem Verbreitungsrecht und Markenschutz
Der Fall:
OEM-Version
UrhG § 69c Nr. 3 Satz 2, § 17 Abs. 2, § 32
Ein Softwarehersteller kann sein Interesse daran, dass eine zu einem günstigen Preis angebotene Programmversion nur zusammen mit einem neuen PC veräußert wird, nicht in der Weise durchsetzen, dass er von vornherein nur ein auf diesen Vertriebsweg beschränktes Nutzungsrecht einräumt. Ist die Programmversion
durch den Hersteller oder mit seiner Zustimmung in Verkehr gesetzt worden, ist die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts ungeachtet einer inhaltlichen Beschränkung des eingeräumten Nutzungsrechts frei.
BGH, Urteil vom 6. Juli 2000 – I ZR 244/97 – Kammergericht LG Berlin
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Medien-Forensik: Mikroskopische Begutachtung und Bewertung von gefälschten Bild-/Tonträgern
Der Raubkopiermarkt für physikalisch hergestellte Datenträger ist nach wie vor ein Markt mit hohen Anteilen am Gesamtaufkommen aller gefertigten Datenträger. Der Austausch von Werkzeugen und Maschinen erschweren die polizeilichen Ermittlungsarbeiten gegen Produktpiraterie.
„Die Zahl der gefälschten Produkte, die an den Außengrenzen der Europäischen Union abgefangen wurden, hat sich zwischen 1998 und 2005 verzehnfacht. Nach einer Schätzung der Europäischen Kommission beläuft sich alleine in Deutschland der wirtschaftliche Schaden durch Produktpiraterie und Markenfälschungen auf ca. 30 Milliarden Euro pro Jahr.“ (Brigitte Zypris, ehem. BM Justiz, Galleria/Messe Frankfurt 04/2008.)
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DVD Fälschungsmerkmale und ordnungsgemäße Lizenzierung
Der Fall:
Die Verwendung von DVD-Videos mit Regionalcodebeschränkungen dient der Abgrenzung von Märkten und soll zudem ein Import von preisgünstigeren Ländern wie z.B. USA oder China nach Europa verhindern (Parallelimporte). Importe werden oft als „regionalcodefrei“ und in reduziertem Produktumfang, überwiegend in schlechter Qualität feil geboten. Häufig erscheinen urheberrechtlich geschützte Filme nicht weltweit und flächendeckend, was dann eine Herstellung von Raubkopien begünstigt. Undurchsichtige Sublizenzierungen erschweren den Überblick. Besonders betroffen von solchen Produkten sind Importeure und Wiederverkäufer. Dies betrifft sowohl große Verkaufsplattformen im Internet, als auch Einzel- und Kleinsthändler auf z.B. Versteigerungsplattformen.
Von einer Fälschung wird dann gesprochen, wenn diese nicht vom Rechteinhaber lizenziert bzw. zur Nutzung autorisiert wurde. Unter „Identfälschung“ versteht man die möglichst originalgetreue Nachahmung des Originals in äußerem Erscheinungsbild, bei Inhalt, Markenzeichen und Logos. Der Laie ist ohne Expertenhilfe nicht mehr in der Lage, Original und Fälschung zu unterscheiden.
Unter „Raubkopie“ versteht man die unerlaubte Vervielfältigung von Original-Ton- und Bildtonträgern und stellt somit eine Kopie eines vorbestehenden Originals dar. Raubpressungen werden in modifizierter Verpackung und häufig unter anderem oder fehlenden Markennamen in minderer Qualität hergestellt und vertrieben.
In Zusammenhang mit den Begriffen Urheberrecht und Fälschung versteht man unter Piraterie überwiegend Eigentumsdelikte, die im Strafrecht rechtswidrige Handlungen tangieren. Im Besonderen fällt der nicht genehmigte Download in diese Kategorie.
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DVD Fälschungsmerkmale
Der Fall:
In meist asiatischen Ländern, jedoch auch in allen anderen Ländern werden u.U. urheberrechtlich geschützte Filme oder Musik auf DVD-Video, DVD-Audio, DVD-ROM oder z.B. CD-Audio unlizenziert vervielfältigt und in andere Länder exportiert. Die Medienindustrie hat bestimmte Schutzmechanismen, Erkennungsmerkmale und Lizenzbestimmungen eingeführt, um Originale von Fälschungen zu unterscheiden und Piraterie einzudämmen. Besonders betroffen von solchen Produkten sind Importeure und Wiederverkäufer.
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