Das Designkonzept: Kernbereich der Kreativarbeit


Der Designentwurf ist das Kernstück der Arbeit jedes Designers. Alle relevanten Informationen vereinen sich in dieser Arbeit und stellt einen schöpferisch-künstlerischen Vorgang dar.

Häufig entsteht in der Phase der Ausarbeitung eines Designentwurfs ein erheblicher Anteil, den der Designer bei der Wertschöpfung des zukünftigen Produktes / Projektes einbringt. Soll kreative Arbeit bewertet werden, muss man ihre Bausteine untersuchen.
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Die Bausteine der Konzeption


Häufig werden Begrifflichkeiten wie Konzept, Konzeption oder Gestaltungskonzeption von Designern nicht definitionsgemäß verwendet. Es ist zwar von einer Konzeption (und Reinzeichnungen) in Angeboten und Rechnungen die Rede, meint letzlich jedoch nur die Gestaltungsdurchführung mit Endergebnissen.

Wird von der Konzeption im Allgemeinen gesprochen, ist in der Regel eine Kombination aus Design-, Grob- und Feinkombination gemeint, an deren Ende eine mehr oder weniger ausführliche Dokumentation steht.
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Der Farbwinkel definiert den Farbton „Hue“

Fotoaufnahmen unterschiedlicher Fotosessions, verschiedener Fotografen und variierender Fotohardware wirken ohne Angleichung von Farbe, Sättigung und Helligkeit in der Regel uneinheitlich. Werden Motive zudem bei wechselnden Lichtverhältnissen fotografiert (Tageslicht, Kunstlicht, Mischlicht, Gegenlicht etc.), sind Anpassungen unumgänglich. Welche Toleranzen sind bei Farbanpassungen erlaubt? Wie werden Farbanpassungen definiert und welche Festlegungen müssen getroffen werden, wenn Farbkoordinaten eines Quellprofils außerhalb des Farbraumes des Zielprofils liegen?

Fertigungsprozesse unterliegen ausnahmslos einer Fülle von Einflüssen, die unvermeidbare Abweichungen einzelner Produkte, Chargen, Serien etc. von vereinbarten Vorgaben verursachen bzw. Schwankungen innerhalb einer gefertigten Produktserie zur Folge haben. Solche Prozesseinflüsse können systematischer oder zufälliger Natur sein und beruhen auf einer Vielzahl von Ursachen.
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Freisprechung Mediengestalter am 31.01.2020

Freisprechung der Mediengestalter Digital und Print 2020 an der Gutenbergschule Frankfurt am Main (Berufliche Schule für Druck- und Medientechnik, Farbtechnik und Raumgestaltung). Der feierliche Abschluss der Ausbildungszeit eines Auszubildenden in einem Handwerksberuf folgt einer tausendjährigen Tradition.

Acquittal of digital and print media designers 2020 at the Gutenberg School Frankfurt am Main (Vocational school for printing and media technology, color technology and interior design). The ceremonial completion of an apprentice’s education in a craft profession follows a thousand-year-old tradition.
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Der Umgang mit Designkosten für Werbeanzeigen

Die Herstellung von Publikums-, Fach-, und Special Interest-Zeitschriften erfolgt durch Produktionsabteilungen der Verlage, ebenso durch freie Grafiker oder Druckereien mit Produktionsvorstufe (Prepress). Redaktionelle Tätigkeiten werden oftmals von den Tätigeiten rund um Werbebudgets (z. B. Werbeanzeigen) getrennt kalkuliert. Interne Regelungen einer unterschiedlichen Bewertung von Inhalten, wie sie bei Verlagen teilweise üblich sind, können nicht auf eine übliche Tätigkeit im Desktop-Publishing generalisiert werden.

Dürfen Designkosten für eine Werbeanzeige von den Satzkosten in der Heftherstellung und/oder von den Platzierungskosten einer Werbeanzeige nach Mediadaten abgezogen werden? Welche Kosten zählen eigentlich zu Satzkosten und was genau bedeuten Platzierungskosten nach Anzeigenpreisliste?
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Kunst oder Gewerbe: Der Grafik-Designer als freier Beruf?

Künstlerisches Schaffen in freiberuflicher Tätigkeit wird von Finanzbehörden häufig mit der Begründung abgelehnt, einer gewerblichen Tätigkeit nachzugehen. Oft wird unterstellt, dass die zu Werbe- und sonstigen Gebrauchszwecken erstellten Designarbeiten nicht den hohen Anforderungen, genügen, die die Rechtsprechung an eine Anerkennung der sog. Gebrauchskunst als künstlerisch i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG stelle.

Zwar seien Kreativität und technische Fähigkeiten des Designers erkennbar, es mangele jedoch an dem für eine gewisse Gestaltungshöhe erforderlichen Abstraktionsgrad. Die zu verwendenden Materialien und Formen seien vorgegeben, ebenso der Zweck, das Werk sei schablonenartig gefertigt. Deshalb sei ein Abstrahieren nur begrenzt möglich. Die Bindung durch Produkt- und Gebrauchszweck seien so deutlich prägend, dass keine abstrakte Aussage erkennbar wäre. Maßgeblich sei allein, wie die im Prüfungszeitraum der Einkünfteerzielung dienenden maßgeblichen Tätigkeiten, die der Gesamttätigkeit das Gepräge geben, einzuordnen seien.
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Fachgerechte Herstellung nach Prozessstandard Offsetdruck

Der Prozessstandard Offsetdruck (PSO) basiert auf den Normen ISO-Norm 12647 (Graphic technology – Process control for the production of halftone colour separations, proof and production prints) sowie ISO 15930 (PDF/X) und beschreibt das Vorgehen einer standardisierten Druckproduktion zwischen Auftraggeber, Vorstufendienstleister und Druckerei in der Medienproduktion (Dateienformate, Farbformate, Arbeitsabläufe, Schwarzaufbau etc.). Der PSO ist eine Anleitung zum standardisierten Offsetdruckverfahren und dient einer qualitativen Absicherung von der Datenerzeugung bis zum Druckergebnis. Ausgangspunkt und Ziel der Standardisierung ist das jeweils auf der Druckmaschine erzielbare Farbergebnis.

Der Gesamtprozess der Druckproduktion umfasst mehrere Prozessschritte (u. a. Druckvorlagenherstellung, Proof, Druckplatten, Andruck, Auflagendruck etc.). Es ist vor Druckbeginn zu klären, welche der Beteiligten in der Prozesskette welche Aufgaben übernehmen. Außerdem sind die Toleranzen festzulegen, die unter Berücksichtigung der jeweils herrschenden technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten zu akzeptieren sind. Von Bedeutung ist die Fragestellung, wie ein Ergebnis eines bestimmten Prozessschrittes innerhalb der Prozesskette beschaffen sein muss, um im nachfolgenden Schritt eine zielgerichtete und effiziente Verarbeitung des übernommenen Werkes zu ermöglichen.
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Die Feststellung künstlerischer Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Der Fall:
Künstlerisches Schaffen in freiberuflicher Tätigkeit wird von Finanzbehörden häufig mit der Begründung abgelehnt, einer gewerblichen Tätigkeit nachzugehen. Unterstellt werden nicht selten organisatorische Leistungen einer Werbeagentur, die eine freiberufliche Tätigkeit durch die gewerbliche Tätigkeit „infizieren“ (Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG)). Die freiberuflichen Einkünfte unterliegen dann der Gewerbesteuer und bedeuten für den Kreativschaffenden zusätzliche finanziellen Belastungen. Betroffen hiervon sind künstlerische Berufe wie z. B. Designer in den Bereichen Foto, Grafik, Mode, Textil, Web sowie Bildhauer, Maler, Fotografen etc.

Eine gemischte Tätigkeit liegt dann vor, wenn neben dem rein künstlerischen Schaffen weitere Leistungen wie z. B. Anzeigenschaltungen, Abwicklung von Druckaufträgen, beratende Tätigkeiten etc. erbracht werden. Von Finanzbehörden wird zur Feststellung einer selbständig künstlerischen Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. I Nr. 1 EStG in der Regel eine Einzelfallprüfung durchgeführt. Beurteilt wird die Qualifizierung des Designers und sein schöpferisches Werkschaffen. Nicht selten ist die Feststellung einer künstlerischen Tätigkeit nur durch die Anfertigung eines Gutachtens möglich. Der „Künstlerstatus“ steht im Einklang zu dem bereits vom Urheberrechtsgesetz definierten Schutz für Werkschaffende.
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Materialeinsatz und ortsübliche Vergütung von Designleistungen im Bereich Werbegrafik

Der Fall:
Die Eröffnung z. B. eines Ladengeschäfts, Restaurants, Hotels oder einer Praxis erfordert viele unterschiedliche Werbemaßnahmen, u. a. Werbeflyer, Beschilderungen, Schaufensterbeschriftungen, POS-Maßnahmen, Rundschreiben, Geschäftspapiere etc. Bei umfangreicheren Unternehmungen ist die Entwicklung eines Corporate Designs Basis einer einheitlichen öffentlichen Darstellung.

Wird der Wert der Leistung bestritten, stellt sich die Frage nach der angemessenen, ortsüblichen Verfügung.
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Frequenzmodulierter Raster – Ein Raster für alle Fälle?

Der Fall:
Frequenzmodulierte Rasterverfahren ermöglichen fotoähnliche, feinste Detailwiedergaben bei schwierigen Motiven, z. B. Textilmuster, Holzmaserungen, Teppichmuster, Strukturen, etc. als plastisch-fotorealistisches Druckergebnis selbst bei qualitativ schlechten Papiersorten. Da die Verteilung der Punkte ortsvariabel ist, können sich diese den Konturen und Informationen der digitalen Bildvorlage besser anpassen. Feinststrukturen können jedoch bei der Übertragung von der Bildvorlage auf die Druckplatte und das Papier stabilitäts- und damit Qualitätsschwankungen unterworfen sein.

Ein Veranstaltungskatalog wurde standardmäßig im amplitudenmodulierten Rasterungsverfahren hergestellt. Zur Qualitätsverbesserung wurde bei Folgeaufträgen auf das frequenzmodulierte Rasterungsverfahren umgestellt. Im Folgedruck entstand eine massive Qualitätsverschlechterung.
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