Angemessene Vergütung von Gestaltungsaufträgen in Digital und Print

Der Fall:
Grafische Gestaltung und Design existiert in unserer modernen, werbedominierten Umwelt mittlerweile fast in jedem Bereich. Missverständliche Verwendung von Begrifflichkeiten, falsche Produktionsabläufe, fehlende vertragliche Vereinbarungen oder Mehrfachverwendungen von Vorlagen und Inhalten in den unterschiedlichen Disziplinen Digital (Webdesign) und Print können Fehler generieren. Oft stellt sich am Ende einer Fehlerkette oder nach einem Auftragsabbruch die Frage der angemessenen Vergütung für Designleistungen.

Grafikdesign schließt heute viele Spezialdisziplinen ein, u. a. Fotodesign, Text, Illustrationen oder z. B. Webdesign. Zu Designarbeiten zählen aber auch Beratung und Konzeption, Layoutarbeiten, Designmanagement, Retusche, Reinzeichnungen, Drucküberwachung oder die Präsentation. Zentrale Fragen im Grafikdesign sind die grundlegenden Fragen der Identität, der Zielsetzung und der Wettbewerbsstrategie von Marken und Unternehmen. Die kreative Designleistung basiert dabei auf einer gründlichen analytischen und konzeptionellen Vorarbeit.
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Angemessene Vergütung von Comic-Strips, Cartoons und Illustrationen

Der Fall:
Aufwändige Illustrationen, lustige Comics und Cartoons sowie kritische Karikaturen sind begehrte Objekte zum Tausch auf Social Media Plattformen, Peer-to-Peer-Servern oder z. B. auf Bildergalerien. Bilder und Texte werden teilweise bedenkenlos ungefragt kopiert und veröffentlicht, Urheberangaben fehlen oder werden absichtlich weggelassen. Wer gezielt durch sein Internetdesign Suchmaschinen mit einbezieht, kann sich nach laufender Rechtsprechung nicht darauf berufen, dass Suchergebnisse gegen sein Urheberrecht verstoßen, wenn dann Bilder aus dieser Seite gefunden und in Suchergebnissen dargestellt werden. Anders sieht es aus, wenn fremde Bilder in die Gesamtgestaltung einer Webseite eingebettet und die Seite selbst kommerziell genutzt wird. Webseitenbetreiber machen sich dann diese fremden Bilder zu Eigen und haften. Auch ein Hinweis, dass Bilder nicht selbst eingestellt wurden, wirkt demzufolge nicht entlastend.
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Werbewirkung und Imageförderung mit Hybrid-Editorials in einer großen Tageszeitung

Werbung sieht sich dem Konflikt ausgesetzt, von Rezipienten ignoriert oder negiert zu werden. Neue Werbeformen versuchen, dem aktiven „Nicht-Hinsehen“ durch den Rezipienten mit anderen, attraktiveren Formaten zu begegnen, indem sie sich redaktionellen Inhalten angleichen.

Informationsaufnahme

Gestaltung und Kommunikation sind kreative und strategische Prozesse, die einerseits bestimmten Regeln unterworfen sind, andererseits maßgeblich im Einklang mit der Kommunikationsaussage (der Botschaft, der „Message“), dem Trägermedium, der Zielgruppe (dem Leser) sowie dem Kommunikationsumfeld stehen müssen. Die Ermittlung eines Werbewerts hängt von bestimmten Faktoren ab, die für Bewertungskriterien und -maßstäbe herangezogen werden. Die „Lebenszeit“ einer Anzeige hat sich dabei in den letzten Jahren kontinuierlich verkürzt. Nach wissenschaftlicher Erkenntnis werden Anzeigen gerade einmal 2 Sekunden und weniger betrachtet. Ursachen dafür liegen in der ständig steigenden Informationsflut. Um dem Leser bzw. Betrachter seine Botschaft erfolgreich zu übermitteln, müssen Maßnahmen eingesetzt werden, die die Botschaft entweder „schneller“ macht oder „stoppt“.
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Angemessene Vergütung bei unerlaubt verwendeten Lichtbildern auf Internetseiten

Der Fall:
Shoppingplattformen, digitale Marktplätze oder Internetversteigerungen sind Teil des E-Commerce-Erfolgs im Netz. Hierbei haben Verkäufer die Möglichkeit, ihre Produkte selbst in Verkaufsumgebungen mehr oder weniger ausführlich einzustellen. Oftmals werden dabei aber nicht die (Urheber)-Rechte Anderer beachtet, Bilder und Texte bedenkenlos und ungefragt kopiert sowie Bildquellennachweise weggelassen. Wird die nicht lizenzierte Verwendung entdeckt, stellt sich die Frage nach der angemessenen Vergütung im Nachhinein.

Grundsätzlich hängt die Ermittlung einer angemessenen Vergütung, und damit verbunden der wirtschaftliche Wert von Nutzungsrechten, von bestimmten Faktoren ab, die für Bewertungskriterien und -maßstäbe herangezogen werden. Gerade bei der Nutzung in Online-Medien (aber auch bei Printmedien) spielen Reichweiten bzw. Auflagen zur Feststellung der Verbreitung eine nicht unwesentliche Rolle. Selbst hergestellte und bearbeitete Lichtbilder wurden auf einer Auktionsseite im Internet durch einen anderen Nutzer ungenehmigt ohne Bildquellennachweis verwendet. Ist das nachträglich zu berechnende Bildhonorar nach allgemeinen Durchschnittswerten oder nach Vergütungstarifen zu ermitteln? Ist ein Verletzeraufschlag gerechtfertigt?
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Bewertung von Lichtbildwerken

Der Fall:
Als Schöpfungshöhe wird im deutschen Urheberrecht das Maß an Individualität in einem Produkt geistiger Arbeit bezeichnet, also der Grad an persönlich geistiger Schöpfung. Schöpfungshöhe ist durch den geistigen Gehalt, eine wahrnehmbare Formgestalt und gesteigerte Individualität gekennzeichnet. Schöpfungshöhe muss gegeben sein, um einen (Lichtbild)-Werkcharakter zu erzeugen. Werden Lichtbildwerke retuschiert, verändert, kombiniert bzw. mit Bild- und Textanteilen ergänzt, stellt sich oftmals die Frage, inwiefern diese neuen Werke zu einer (neuen) Aussage gebracht wurden oder in neuem Zusammenhang stehen, also ein gesteigertes Maß an Individualität enthalten (Grad der Individualität). Ist es handwerklich perfektionierte Retusche oder ein neues, anderes urheberrechtlich zu sehendes Werk? Verschiedene Bewertungskriterien bringen Licht in die Fragestellung.
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Angemessene Vergütung von Bildhonoraren

Der Fall:
Angefertigte Spezialgrafiken und Fotobearbeitungen wurden ohne Einholung einer Lizenz zweckentfremdet in einer TV-Produktion verwendet.

Für die Berechnung von Bildhonoraren gibt es unterschiedliche Berechnungsmodelle und -methoden, die weder pauschalisierbar, noch grundsätzlich vergleichbar sind. Die Kalkulation einer exakt zu ermittelnden Vergütung führt zwangsläufig zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Die Vergütung ist angemessen, wenn sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses dem entspricht, was im Geschäftsverkehr nach Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsmöglichkeit, insbesondere nach Dauer und Zeitpunkt der Nutzung, unter Berücksichtigung aller Umstände üblicher- und redlicherweise zu leisten ist.
Im Rahmen der Redlichkeit ist eine Interessenabwägung und -wertung durchzuführen.
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Fehler im Videoverkaufsfilm

Der Fall:
Für die Verkaufs-Mitarbeiter eines großen Industrieunternehmens wurde eine zeitgleiche bundesweite Verkäuferschulung in digitalen Kinos durchgeführt. Der speziell dafür hergestellte Videotrailer zur Projektion auf die Kinoleinwand enthielt fehlerhafte Schrift- und Logoeinblendungen.

Die Einflussgrößen in der Videoproduktion sind vielfältig. So stellt sich die Frage, auf welchem Basismaterial Aufnahmen erfolgt sind, wie diese im weiteren Verlauf verarbeitet und kopiert wurden und welche Anforderungen an das Ausgangsmaterial gestellt wurden. So haben auch das Bildformat, die Videonorm, Kompressionsfaktoren und Effektgeräte maßgeblichen Einfluss auf das Ergebnis einer Videoproduktion.
So können Fehler während der Produktion entstehen oder aber auch erst bei der Präsentation. Wichtige Unterscheidungen in der Darstellung von Fernsehbildern sind das Interlace-Verfahren (Zeilensprung-Verfahren/Halbbildmodus) sowie der Progressive Mode (Vollbildmodus).
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