Dr. Stefan Braun, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, spricht über Künstliche Intelligenz, Deepfake und forensische Analyseverfahren.
Expertenvortrag am 12.11.2024 an der IHK Mittlerer Niederrhein in Krefeld im Rahmen des Sachverständigen-Erfahrungsaustauschs 2024 zum Thema Medien der Forensik. Vortrag und Diskussion in der IHK-Weiterbildungsveranstaltung. Medien 5.0: Faktenzeichen Forensik, KI und Fake mit den Schwerpunktthemen Bildforensik, Medienforensik, Deepfake, Gesichtserkennung, Künstliche Intelligenz.
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Archiv der Kategorie: Audio
Fakt oder Fake? Medien in der forensischen Praxis, Vortrag am 14.11.2023
Dr. Stefan K. Braun, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, spricht über forensische Analyseverfahren.
Expertenvortrag am 14.11.2023 an der IHK Darmstadt im Rahmen des Hessischen Sachverständigentages 2023 zum Thema Medien der Forensik. Vortrag und Diskussion in der IHK-Weiterbildungsveranstaltung. Fakt oder Fake? Medien in der forensischen Praxis mit den Schwerpunktthemen Bildforensik, Videoforensik, Audioforensik, Phonetik, Deepfake, Gesichtserkennung, Künstliche Intelligenz.
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Forensische Analyse von Polizeivideos
Befinden sich Polizeibeamte in Einsätzen, um z. B. Menschenansammlungen aufzulösen, Demonstrationen zu begleiten oder Kontrollen durchzuführen, werden deren Handlungen u. U. auf Videomaterial aufgezeichnet. Häufig sind agierende und zu kontrollierende Personen alkoholisiert, die Situation ist emotional aufgeladen. Werden Polizeibeamte beleidigt oder angegriffen, müssen Angriffe abgewehrt werden.
Ein Einsatzbefehl erlaubt, Akteure zurückzudrängen. Wird die Sache als Staatsschutzsache eingestuft, ermittelt die Staatsanwaltschaft. Gerät der Einsatz außer Kontrolle, sind Videoaufnahmen bei einer späteren Situations- und Inhaltsanalyse hilfreich, wie Handlungen und Gegenhandlungen erfolgt sind. Video- und Audioanalyse decken feinste Details im Videocontainerformat (z. B. MPEG, MP4) auf.
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Medien- und Kommunikationsmanagement
Im Medien- und Kommunikationsmanagement spielen audiovisuelle (AV-) Medien eine herausragende Rolle. Und: die Nutzung audiovisueller Inhalte ist die bevorzugte Freizeitbeschäftigung der Deutschen. Das gilt nicht nur für Fernsehen und Radio, sondern zunehmend auch für Onlinemedien, vor allem bei jugendlichen Zielgruppen.
In diesem Modul beschäftigen wir uns mit Grundlagen, Rahmenbedingungen, Wirkmechanismen und Formaten von AV-Medien. Es werden Kenntnisse zur Konzeption und Gestaltung von filmischen Medienprodukten erworben und in Kleingruppen ein eigenständiges Projekt realisiert. Ziele sind u. a. ein Bewusstsein für die gesellschaftliche Rolle der Medien und kritische Reflexion der ökonomischen wie politischen Besonderheiten der Medien- und Kommunikationswirtschaft in Zeiten digitaler Transformation und fortgeschrittene Managementfertigkeiten und Fähigkeiten, den aktuellen, internationalen Forschungsstand aus den Wirtschaftswissenschaften bzw. der Kommunikationswissenschaft praktisch anzuwenden.
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Analyse von Videoaufnahmen aus Polizeieinsätzen
Befinden sich Polizeibeamte in Einsätzen, um z. B. Menschenansammlungen aufzulösen, Demonstrationen zu begleiten oder Kontrollen durchzuführen, werden deren Handlungen u. U. auf Videomaterial aufgezeichnet. Häufig sind agierende und zu kontrollierende Personen alkoholisiert, die Situation ist emotional aufgeladen. Werden Polizeibeamte beleidigt oder angegriffen, müssen Angriffe abgewehrt werden. Ein Einsatzbefehl erlaubt, Akteure zurückzudrängen. Wird die Sache als Staatsschutzsache eingestuft, ermittelt die Staatsanwaltschaft. Gerät der Einsatz außer Kontrolle, sind Videoaufnahmen bei einer späteren Situationsanalyse hilfreich, wie Handlungen und Gegenhandlungen erfolgt sind.
Je nach Aufzeichnungsverfahren werden Filme mit einer Bildwiederholrate progressiv oder interlaced aufgezeichnet. Im progressiven Verfahren wird in Vollbildern aufgezeichnet. Interlaced aufgezeichnete Videoaufnahmen bauen ein vollständiges Bild (Frame) aus zwei unterschiedlichen Halbbildern auf. Das Verfahren stammt aus dem klassischen Zeilensprungverfahren (verzahnte Bilder). Die Bildwiederholrate liegt i.d.R. bei 25 oder 30 Bildern. Analysen werden mit professionellen Instrumenten durchgeführt, mit denen das Material intensiv untersucht werden kann.
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Störgeräusche bei Musikaufnahmen
Musikalische Aufnahmen im Tonstudio bedürfen einer sorgfältigen Planung und Aufnahme-Vorbereitung, damit Fehlerquellen während einer Aufnahme ausgeschlossen werden können bzw. um diese zu reduzieren. Wichtig ist eine Abstimmung zwischen Musiker(n) und Aufnahmestudio, welche Qualität die beabsichtigten Aufnahmen am Ende haben sollen. Immer wieder kommt es vor, dass Klangaufnahmen nicht der gewünschten oder erwarteten Qualität des Bestellers entsprechen. Die technischen und kreativen Ursachen hierfür sind sehr vielfältig.
Kritikpunkte sind u. a. nicht gewollte Klang- und Effekteinstellungen, Störgeräusche verursacht durch Frequenzüberlagerungen, Knackser, Aussetzer, Verzerrungen, Pegel- und Lautstärkeschwankungen oder z. B. Schnittfehler. Was ist als Mangel und was als ästhetische (subjektive) Wahrnehmung zu bewerten? Können festgestellte Mängel beseitigt werden oder ist eine Neuaufnahme notwendig? Welche Rolle nimmt der Besteller ein (Interpret, Produzent etc.), welche der Unternehmer (Tontechniker, Toningenieur, Tonmeister, Produzent etc.)? Was wurde zwischen den Parteien vor Aufnahmebeginn zur Zielerreichung (schriftlich) vereinbart?
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Audioproduktion: Mischen oder Mastern?
Während das dem „Mastern“ vorgelagerte „Mischen“ ein Zusammenfügen mehrerer Sounddateien („Spuren“) in eine einzige digitale Datei unter höchstmöglicher Detailgenauigkeit der Tonaufnahme meint, beschreibt das nachgelagerte „Mastern“ („Mastering“) das Verbessern und Verfeinern der Aufnahme im final gemischten Stereo-Endsummensignal. Eine Mastering-Anforderung, d. h. die Vorgaben, wie ein Klangbild nach dem Mischen verändert bzw. verbessert werden soll, muss vor Beginn eines Mastering definiert werden. Welche Art von Mastering wird nach einem finalen Mix jedoch benötigt?
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Untergrund-Piraterie: Industrielle Vervielfältigung unlizenzierter Bild-/Ton-Datenträger
Piraterie ist als kriminelle Handlung klassifiziert. Piraten finanzieren ihr Handeln auf Kosten der Gesellschaft. Der weltweite ökonomische und soziale Schaden durch Fälschungen und Piraterie summiert sich auf mehr als 1,7 Billionen US$ (2008: 650 Mrd. US$) bei gleichzeitigem Verlust von geschätzten rund 2,5 Mio. Arbeitsplätzen weltweit (Studie: „Estimating the global economic and social impacts of counterfeiting and piracy“, 2015).
Durch polizeiliche Ermittlungsarbeit werden illegal handelnde Fälscher von Optical Discs (CD, DVDs etc.) aufgedeckt. Kopiert und vervielfältigt wird i.d.R. alles, was sich, wie auch immer, und egal über welche Wege, monetarisieren lässt: Musik, Filme, Software. Kopiert, vervielfältigt und (oft als Boxenware oder in „limitierten“ Sondereditionen) neu verpackt gehen diese illegalen Produktionen lizenzfrei, unter Auslassung der Urheberlizenzen, in den globalen Wirtschaftskreislauf.
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Forensische Analyse in der digitalen Sampling-Verwendung
Der Fall:
Die Entlehnung und unerlaubte bzw. nicht lizenzierte Verwendung von Fragmenten in neu erschaffenen Musikwerken ist häufig Streitgegenstand bei Musikproduktionen. Nicht selten handelt es sich dabei nur um sehr kurze Tonfolgen, einzelne Töne oder Sounds. Eine Analyse soll die vermeintliche Entlehnung aufdecken.
Unterschiedliche digitale Sampling-Methoden erschweren eine technische Analyse sowie die rechtliche Einordnung. Die Verwendung und das Sampling fremder Musik- und Videowerke kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Betroffen von den Auswirkungen eines nicht rechtmäßig durchgeführten Sampling sind Urheber- und Leistungsschutzrechte ausübender Künstler sowie Leistungsschutzrechte von Tonträgerherstellern. Die Methoden des digitalen Sampling unterscheiden sich von der klassischen Raubkopie dahingehend, dass mit einer Sampling-Übernahme eine weitreichende Umgestaltung und Bearbeitung des Ursprungswerkes erfolgt.
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Erkennung von Musikplagiaten (Samplingplagiarismus)
Der Fall:
Musik-, Film- und Bildaufnahmen können durch moderne Softwareanwendungen, preiswerte Aufnahmegeräte und umfangreiche Speichertechnologien immer einfacher und schneller bearbeitet, verändert und verbreitet werden. Die Methoden des Samplings (Verwendung von Musikausschnitten) unterscheiden sich von der klassischen Raubkopie dahingehend, dass mit der Sampleübernahme eine weitreichende Umgestaltung und Bearbeitung erfolgt. Die Raubkopie zeichnet sich durch eine unveränderte Übernahme des Originals aus. Die gezielte Suche nach verwendeten Samples in Musikstücken kann mit Hilfe von verschiedenen Untersuchungsmethoden anhand objektiver Bewertungskriterien dargestellt werden.
Ausschlaggebend sind der Grad der Ähnlichkeit von Samples und Melodienfolgen sowie eine Identifikation von Übereinstimmungen von Motiven oder Sequenzen in Musikstücken. Was genau ist Sampling und wie kann die Übernahme eines Sampling festgestellt und nachgewiesen werden?
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