Digitale Bildforensik: Kamera-Original oder Manipulation?

Die digitale Bildforensik widmet sich als Teildisziplin der digitalen Multimediaforensik einer Untersuchung der Authentizität digitaler Bilder. Dabei werden u. a. Anhaltspunkte in der Kriminalistik ermittelt. Methoden der Bildforensik können nicht die semantische Frage beantworten, ob es sich bei einem Bild um eine Bearbeitung, eine Manipulation oder eine Fälschung handelt.

Die Verfahren der digitalen Bildforensik zählen zu den sog. „blinden“ Verfahren, da i.d.R. ein Originalbild nicht vorhanden ist und Rückschlüsse nur aus bestehendem Bildmaterial gezogen werden können. Objektiv kann lediglich festgestellt werden, ob ein Bild in irgendeiner Weise bearbeitet wurde. Es ist deshalb zunächst zu definieren, was unter einer Manipulation verstanden werden kann bzw. soll.

Welche inhaltsverändernden Operationen sind erlaubt, welche nicht? Werden Bilder oder Videos in einem Gerichtsverfahren als Beweismittel vorgelegt, ist als klassische Schutzbehauptung die Argumentation einer Manipulation zu erwarten. Konkrete ent- oder belastende Fakten werden oft nicht mitgeliefert.
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Untergrund-Piraterie: Industrielle Vervielfältigung unlizenzierter Bild-/Ton-Datenträger

Piraterie ist als kriminelle Handlung klassifiziert. Piraten finanzieren ihr Handeln auf Kosten der Gesellschaft. Der weltweite ökonomische und soziale Schaden durch Fälschungen und Piraterie summiert sich auf mehr als 1,7 Billionen US$ (2008: 650 Mrd. US$) bei gleichzeitigem Verlust von geschätzten rund 2,5 Mio. Arbeitsplätzen weltweit (Studie: „Estimating the global economic and social impacts of counterfeiting and piracy“, 2015).

Durch polizeiliche Ermittlungsarbeit werden illegal handelnde Fälscher von Optical Discs (CD, DVDs etc.) aufgedeckt. Kopiert und vervielfältigt wird i.d.R. alles, was sich, wie auch immer, und egal über welche Wege, monetarisieren lässt: Musik, Filme, Software. Kopiert, vervielfältigt und (oft als Boxenware oder in „limitierten“ Sondereditionen) neu verpackt gehen diese illegalen Produktionen lizenzfrei, unter Auslassung der Urheberlizenzen, in den globalen Wirtschaftskreislauf.
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Forensische Bild- und Tonanalyse von Überwachungsvideos

Der Fall:
Im heutigen Zeitalter der „Handy-Kamera“ wurde noch nie so viel fotografiert und gefilmt sowie über Sharing-Plattformen getauscht. Fast kein Naturereignis bleibt unbeobachtet.

Überwachungskameras finden sich mittlerweile an fast allen öffentlichen Plätzen, Straßen und Gebäuden. Unter dem Sicherheitsaspekt werden diese zunehmend auch in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Bahnsteigen oder z. B. in Unterführungen installiert. Besonders zur Verkehrsüberwachung an Kreuzungen oder als KFZ-Kennzeichen-Lesegeräte auf Autobahnen und Grenzübergängen sind Videokameras immer flächendeckender vorhanden.

Polizei und Spurensicherung führen z. B. mittels Foto- und Videoaufnahmen Tatortdokumentationen zur Beweissicherung durch. Unter Videobeobachtung stehen Bürger in Aufzügen, in Warenhäusern, an Tankstellen oder in Treppenhäusern. In Auftrag gegeben werden auch Video- und Fotoüberwachungen z. B. an Privatdetektive, die für ihre Mandanten Personenüberwachungen durchführen. Oftmals entstehen solche Bild- und Tondokumentionen auch in Eigenregie. Nicht immer sind dabei Bild und Ton in guter, auswertbarer Qualität vorhanden.
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Filmherstellungsrecht: Angemessene Vergütung bei der Videozweitauswertung von Fernsehproduktionen auf Bild-/Tonträgern

Der Fall:
Wenn Fernsehproduktionen für den Video- und DVD-Bereich ausgewertet werden sollen, entsteht die Problematik, inwiefern im Rahmen einer Videozweitauswertung von Fernsehproduktionen der Videoverwerter bzw. -produzent die Einwilligung des Berechtigten (Urheber, Verlag) einzuholen hat oder aber die Zweitauswertung vom Pauschalvertrag zwischen der Verwertungsgesellschaft und dem jeweiligen Sendeunternehmen erfasst ist.

Insbesondere im Falle nachträglicher Genehmigungen, d. h. bei ursprünglich unerlaubter Benutzung, taucht zuweilen das Argument auf, man habe lediglich sehr geringe Anzahl von Kopien hergestellt bzw. verkauft. Dieses Vorbringen ist regelmäßig unbeachtlich, denn auch bei der nachträglichen Genehmigung ist auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem die Zustimmung korrekterweise hätte eingeholt werden müssen. Jede andere Sichtweise würde das wirtschaftliche Verwertungsrisiko auf den Rechteinhaber abwälzen und den unredlichen Produzenten besser stellen als den redlich handelnden. (OLG Hamburg, Urteil vom 18.04.1991 – 12.3 U 146/90). In der Regel betreffen Lizenzanfragen dieser Sparte den Bereich „Home-Use“, auch bekannt als „Home-Entertainment“. Darunter ist die Herstellung jener Bildtonträger zu verstehen, die für den privaten Gebrauch bestimmt sind, also der Verkauf oder Verleih an den Endverbraucher. Ausgangsbasis ist stets die Größenordnung einer marktüblichen Bildtonträger-Auswertung eines Kinospielfilms.
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DVD Fälschungsmerkmale

Der Fall:
In meist asiatischen Ländern, jedoch auch in allen anderen Ländern werden u.U. urheberrechtlich geschützte Filme oder Musik auf DVD-Video, DVD-Audio, DVD-ROM oder z.B. CD-Audio unlizenziert vervielfältigt und in andere Länder exportiert. Die Medienindustrie hat bestimmte Schutzmechanismen, Erkennungsmerkmale und Lizenzbestimmungen eingeführt, um Originale von Fälschungen zu unterscheiden und Piraterie einzudämmen. Besonders betroffen von solchen Produkten sind Importeure und Wiederverkäufer.
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Dienstleistungsanteil eines Designauftrags

Der Fall:
Eine Druckerei wurde beauftragt, eine Grafikdatei mit Bildern, Schriften (mehrsprachig) und Logos in unterschiedlichen Ebenen für ein DVD-Cover herzustellen, die anschließend von anderen Firmen (Presswerke, Fernsehstudios, etc.) übernommen und modifiziert werden können. Alle grafischen Vorarbeiten, Fotos, Original-Logos stammen vom Auftraggeber und wurden von diesem an die Druckerei angeliefert. Die Druckerei verweigert die Herausgabe der beauftragten Datei incl. Ebenen aus Gründen der „Designhoheit“ und lieferte nur eine Bilddatei ohne Ebenen.

In der Regel schließen die Vertragsparteien einen Vertrag über die zu erfüllenden Leistungen. So sind die zentralen Elemente eines Design-Auftrags der Entwurf, das Nutzungsrecht und die Vergütung. Der Entwurf stellt dabei der erste und wichtigste Schritt dar. Zweck des Entwurfs ist die Entscheidungshilfe für die weitere Entwicklung des Auftrags. Die Nutzungsrechteübertragung läuft in der Regel meist mehrstufig ab, je nach Art, Umfang und Frequenz der Nutzung. Die Rechteübertragung berücksichtigt des Weiteren ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrechts, das zudem noch inhaltlich, zeitlich oder räumlich eingeschränkt werden kann.
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Fehler im Videoverkaufsfilm

Der Fall:
Für die Verkaufs-Mitarbeiter eines großen Industrieunternehmens wurde eine zeitgleiche bundesweite Verkäuferschulung in digitalen Kinos durchgeführt. Der speziell dafür hergestellte Videotrailer zur Projektion auf die Kinoleinwand enthielt fehlerhafte Schrift- und Logoeinblendungen.

Die Einflussgrößen in der Videoproduktion sind vielfältig. So stellt sich die Frage, auf welchem Basismaterial Aufnahmen erfolgt sind, wie diese im weiteren Verlauf verarbeitet und kopiert wurden und welche Anforderungen an das Ausgangsmaterial gestellt wurden. So haben auch das Bildformat, die Videonorm, Kompressionsfaktoren und Effektgeräte maßgeblichen Einfluss auf das Ergebnis einer Videoproduktion.
So können Fehler während der Produktion entstehen oder aber auch erst bei der Präsentation. Wichtige Unterscheidungen in der Darstellung von Fernsehbildern sind das Interlace-Verfahren (Zeilensprung-Verfahren/Halbbildmodus) sowie der Progressive Mode (Vollbildmodus).
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