Der Raubkopie einen Schritt voraus

Verhaltensabhängige Betrachtungen bei PiraterieabsichtenDer Raubkopie einen Schritt voraus
Autor: Dr. Stefan K. Braun, (S. 401-421)

Wissenschaft und Forschung 2017 (Wirtschaftswissenschaftliche Beiträge zur Forschung)
Sammelband mit wirtschaftswissenschaftflichen Beiträgen
Deutsch und Englisch
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Forensische Analyse in der digitalen Sampling-Verwendung

Der Fall:
Die Entlehnung und unerlaubte bzw. nicht lizenzierte Verwendung von Fragmenten in neu erschaffenen Musikwerken ist häufig Streitgegenstand bei Musikproduktionen. Nicht selten handelt es sich dabei nur um sehr kurze Tonfolgen, einzelne Töne oder Sounds. Eine Analyse soll die vermeintliche Entlehnung aufdecken.

Unterschiedliche digitale Sampling-Methoden erschweren eine technische Analyse sowie die rechtliche Einordnung. Die Verwendung und das Sampling fremder Musik- und Videowerke kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Betroffen von den Auswirkungen eines nicht rechtmäßig durchgeführten Sampling sind Urheber- und Leistungsschutzrechte ausübender Künstler sowie Leistungsschutzrechte von Tonträgerherstellern. Die Methoden des digitalen Sampling unterscheiden sich von der klassischen Raubkopie dahingehend, dass mit einer Sampling-Übernahme eine weitreichende Umgestaltung und Bearbeitung des Ursprungswerkes erfolgt.
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Designleistungen unter dem Aspekt der Doppelschöpfung

Der Fall:
Bereits in der griechischen Antike wurden Kaufleute von Piraten überfallen. In der heutigen Vernetzung lassen sich Urheberrechtsverletzungen schneller und einfacher aufdecken. Trotz oder wegen der modernen Technik können Designer nicht sicher sein, dass Ihre kreativen Leistungen gegen Ideenklau oder konkreter (Teil-)Übernahme in fremde Werke geschützt sind. Es besteht (fälschlicherweise) vielfach die Auffassung, dass Ideen und Werkleistungen von anderen Quellen ungefragt übernommen werden dürfen, solange sie vor Veröffentlichung entsprechend bearbeitet und verändert werden.

Entdeckt ein Designer sein Werk oder ein ähnliches Motiv im Internet oder z. B. in einer Printpublikation, liegt der Verdacht eines Plagiates nahe. Als Schutzbehauptung dient oftmals der Umstand einer Doppelschöpfung. Die Doppelschöpfung bezeichnet ein Werk, das mit einem bereits bestehenden Werk eines Dritten identisch ist. Der Urheber der Doppelschöpfung soll dabei von dem anderen (ursprünglichen) Werk keine Kenntnis gehabt haben. Dies gilt für Musikwerke, Fotografien, Grafikdesign und bildende Kunst gleichermaßen.
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