Leitfaden zur Fallbearbeitung

Leistungsbereiche (Special fields)

vollständige Auflistung

  • Medienberatung
  • Medienproduktion, Analysen
  • Mediendesign, Künstlerische Tätigkeiten, Analysen
  • Medienwirkung
  • (Wirtschafts)-Kommunikation
  • Kultur- und Kreativwirtschaft
  • Wertermittlungen

Laboreinsatz mit Kriminaltechnik (Digital Forensics)

vollständige Auflistung

  • Audio-, Video-, Bild-, Foto-, Medien-Forensik

Forensik-Labor

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Bitte beachten Sie nachfolgende Leitlinien zu einigen Spezialbereichen:

Erforderlicher Mindestaufwand für eine Vorprüfung

Bitte beachten Sie, dass bereits für die Durchsicht Ihrer Akten / Unterlagen / Medien-Files Kosten anfallen können, die vorab beglichen werden müssen. Für eine erste Durchsicht Ihrer Unterlagen (Akten, Papierdokumente) melden wir uns vorab mit einer Kosteneinschätzung.
Wenn Sie uns Dateien zur Prüfung einreichen, wird ein Mindestaufwand von 1,5 Stunden zur Feststellung von Kosten- und Bearbeitungsumfang in Rechnung gestellt. Bei komplizierten und / oder detailreichen Anfragen kann sich der Mindestaufwand entsprechend erhöhen.
Aufträge von privater Seite werden ausnahmslos nur auf Vorausbezahlung unter Benennung des Auftraggebers mit Rechnungsadresse bearbeitet. Der Auftrag muss schriftlich bestätigt werden. Anonyme Auftragsstellungen werden abgelehnt.

Für die Feststellung künstlerischer Tätigkeiten, Design- und Lichtbildbewertungen

Für eine Bewertung künstlerischer Tätigkeiten (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG), Leistungsbewertungen von Designarbeiten oder Prüfungsbewertungen von Abschlussarbeiten (Mediengestaltung) reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen ein.

  • Künstlerische Tätigkeiten: u. a. Tätigkeitsnachweise, Vertragsvereinbarungen (insb. auch zu Weisungsbefugnissen), künstlerische Nachweise (z. B. Galerieausstellungen, Vernissagen, Presseveröffentlichungen etc.), erforderliche Gestaltungsobjekte zur Feststellung der künstlerischen Gestaltungshöhe und Ihrer individuellen „Handschrift“.
  • Für Leistungsbewertungen und Wertermittlungen: u. a. die Gestaltungsobjekte, den Auftrag, die Zielerreichung des Auftrags.
  • Für Prüfungsbewertungen: die Aufgabenstellungen, die Gestaltungsobjekte (PDF- und offene Dateien), Ausdrucke der Prüfungsarbeiten, Layouts, Mock-ups, Einspruchsbegründungen, Benotungen.

Für den gerichtlichen Auftrag: Das Bestellungsgebiet „Medienproduktion und Mediendesign“ ist nicht dem Sachgebiet der Druckindustrie zuordenbar oder über das Sachgebiet „Grafisches Gewerbe“ (Druckindustrie) abzurechnen. Das Bestellungsgebiet “Medienproduktion und Mediendesign” und seine fachliche und inhaltliche Ausrichtung ist nicht in Anlage 1 (zu § 9 Absatz 1 Satz 1) JVEG gelistet. Tätigkeiten im Kommunikationsdesign werden der Kultur- und Kreativwirtschaft mit seinen 11 Teilmärkten zugeordnet, wobei die Designwirtschaft einen eigenen Teilbereich darstellt. Designbewertungen und Wertermittlungen von künstlerischem Kommunikationsdesign sind von den handwerklichen Fertigungstechniken des „Grafischen Gewerbes“ und der Druckindustrie abzugrenzen.

Für Foto-, Bild- und Videoanalysen:

  • Analysen mit sexuellen und pornografischen Inhalten werden im Privatauftrag vorbehaltlich einer Ablehnung der Auftragsanfrage nur unter Anwendung eines Sonderhonorars (250 % Aufschlag auf den Stundensatz) durchgeführt.
  • Bei Bilddetails, die kleiner als 20 Pixel sind, ist die Wahrscheinlichkeit gering, nachträglich effektive Bildverbesserungen zu erzielen. Sollten Sie solche Materialien haben, ist die Aussicht auf eine erfolgreiche Bearbeitung gering.
  • Forensische Bildanalysen werden anhand von Bilddateien durchgeführt, die mit Digitalkameras fotografiert wurden und die „Belichtung“ mittels Kamerasensor erfolgte.
  • Screenshots, die von Bildern stammen, die bei Social Media Plattformen wie z. B. Instagram oder Facebook hochgeladen wurden, sind für eine Untersuchung nicht geeignet. Sollten Sie solche Materialien haben, ist die Aussicht auf eine erfolgreiche Bearbeitung gering.
  • Digitale Bilddateien, die durch Abfotografieren des Untersuchungsgegenstandes entstanden sind (ein anderes, auf Papier ausgedrucktes Bild, angezeigte Bilder auf Bildschirmen etc.), werden im Privatauftrag nicht angenommen.
  • Bitte senden Sie digitale Foto- und Videodateien ausschließlich in einem Zip-Archiv (Zip für Windows; Zip für Mac, Zip für Linux). Alternativ kann ein FTP-Upload zur Übertragung bereitgestellt werden. Senden Sie keinesfalls unaufgefordert ungezippte Bilder per E-Mail.

Für den gerichtlichen Auftrag: Das Bestellungsgebiet “Medienproduktion und Mediendesign” ist nicht den Sachgebieten „IT“, „Kommunikationstechnik“ oder „Hard- und Software“ zuordenbar oder über diese abzurechnen. Der Beruf des Fotografen ist ein eigenständiges, staatlich anerkanntes Berufsbild. Der gestaltende Teil (Design) ist ebenfalls nicht, auch nicht vergleichend, dem Grafischen Gewerbe zuzuordnen. Bewertungen zu Fotodesign werden der Kultur- und Kreativwirtschaft mit seinen 11 Teilmärkten zugeordnet, wobei die Designwirtschaft einen eigenen Teilbereich darstellt. Das Bestellungsgebiet “Medienproduktion und Mediendesign” und seine fachliche und inhaltliche Ausrichtung ist nicht in Anlage 1 (zu § 9 Absatz 1 Satz 1) JVEG gelistet.

Für Audioanalysen:

  • Analysen von sog. „Schlafzimmer-Aufnahmen“ in Verbindung mit Beziehungspartnern werden im Privatauftrag vorbehaltlich einer Ablehnung der Auftragsanfrage nur unter Anwendung eines Sonderhonorars (250 % Aufschlag auf den Stundensatz) durchgeführt.
  • Es sind keine Personen- und Sprecherzuordnungen möglich, die nur auf Basis von (verdeckt) aufgenommenen Stöhngeräuschen basieren. Derartige Anfragen von privater Seite werden nicht beantwortet, Aufträge hierzu werden nicht angenommen. Das gleiche gilt für Videoaufnahmen, die den Fokus mit gleichem Kontext auf der Audiospur haben.
  • Sprecherverifikationen sind zeitlich und technisch sehr aufwändige Verfahren und für den privaten Einsatz kaum wirtschaftlich. Bitte fragen Sie diese Art der Analyse nur dann an, wenn Ihr Fall von besonderer Wichtigkeit ist (z. B. innerhalb eines Strafverfahrens oder anderen entscheidenden Verfahren) und Sie sich über den zu entstehenden hohen Kostenaufwand bewusst sind.
  • Sprecherverifikationen sind nur eingeschränkt durchführbar, wenn diese nicht auf deutscher Sprache basieren und / oder das erforderliche Vergleichsmaterial eine Mindestlänge von 30 Sekunden (und mehr) nicht besitzt bzw. das Vergleichsmaterial sehr schlecht oder stark veraltet ist (mehrere Jahre).
  • Sprecherverifikationen, die auf Aufnahmen basieren, die ausschließlich in Fremdsprache (nicht in Deutsch) gesprochen sind, werden im Privatauftrag nicht durchgeführt.
  • Es werden keine Audioanalysen durchgeführt, deren Aufnahmeentstehung auf dem Havanna-Syndrom, UHI („Unexplained Health Incidents“) und UAP (Unidentified Aerial Phenomena) basieren. Derartige Anfragen von privater Seite werden nicht beantwortet, Aufträge hierzu werden abgelehnt.

Für den gerichtlichen Auftrag: Das Bestellungsgebiet “Medienproduktion und Mediendesign” ist nicht den Sachgebieten „IT“, „Kommunikationstechnik“ oder „Hard- und Software“ zuordenbar oder über diese abzurechnen. Das Bestellungsgebiet “Medienproduktion und Mediendesign” und seine fachliche und inhaltliche Ausrichtung ist nicht in Anlage 1 (zu § 9 Absatz 1 Satz 1) JVEG gelistet.

Upload-Link

Für die Übertragung Ihrer Dateien kann ein passwortgeschützter Upload-Link bereit gestellt werden. Die Dateien werden ohne Umwege über fremde Clouds wie z. B. WeTransfer direkt auf den eigenen Server übertragen (EU-DSGVO). Nach der Übertragung werden die Dateien zu Ihrer Sicherheit sofort wieder vom Server gelöscht und offline gespeichert. Haben Sie Ihre Dateien hochgeladen (Anfrage über das Kontaktformular), senden Sie uns unverzüglich eine Nachricht, damit diese Ihrem Fall zugeordnet werden können. Bei fehlender Rückmeldung werden hochgeladene Dateien nach 24 Stunden wieder gelöscht.