Analyse komplexer Fallsituationen
Täterermittlung durch Forensik
Der bis heute erfolgreiche Pionier der True Crime Stories „Medical Detectives – Geheimnisse der Gerichtsmedizin“ wird neu aufgelegt. Deutsche Ermittler, Kriminaltechniker, Gerichtsmediziner, Fachspezialisten und Sachverständige ergänzen die Kriminalfälle mit ihrem forensischen Wissen. Dr. Stefan K. Braun spricht in einigen Folgen über Videoanalysen bei Überwachungskameras, die Gewaltverbrechen aufgezeichnet haben. Medical Detectives wird in Deutschland von VOX, RTL Crime und Nitro ausgestrahlt.
Dreharbeiten zu den neuen Folgen Forensic Files II (Medical Detectives – Geheimnisse der Gerichtsmedizin) (English version). Bildquelle: Dr. Stefan K. Braun
Medical Detectives – Geheimnisse der Gerichtsmedizin (Forensic Files II)
Sendetermine Forensic Files II
Bildforensik
Digitalisierung in allen Wirtschaftsbereichen ermöglicht Fälschungen am Bild. Fast jedes professionell veröffentlichte Bild ist bearbeitet. Die digitale Bildforensik widmet sich als Teildisziplin der digitalen Multimediaforensik einer Untersuchung der Authentizität digitaler Bilder. Dabei werden u. a. Anhaltspunkte in der Kriminalistik ermittelt. Die meisten in der Praxis relevanten bildforensischen Verfahren sind blinde Verfahren. Die Analyse erfolgt ohne einen Zugriff oder Vergleich mit einem möglicherweise vorhandenen Originalbild.
Fakt oder Fake? inkl. Report Fake-Fotos: Das Interview (Printausgabe 06/2023)
Fake-Fotos aufdecken – Der Forensiker Dr. Stefan K. Braun berichtet (Das Interview)
Fake-Fotos unter der Lupe – Der Forensiker Dr. Stefan K. Braun berichtet (Die Analyse)
Medien-Sachverständiger
Der Sachverständige arbeitet unparteiisch und neutral. Er hat seine Gutachten höchstpersönlich, unabhängig, weisungsfrei und unter Berücksichtigung objektiver Maßstäbe zu erstatten. Der Sachverständige hat ein objektives, allgemein gültiges Urteil in seinem Gutachten abzugeben, das auch Dritten als Entscheidungsgrundlage dienen kann. Die Verschwiegenheitspflicht bildet eine der maßgeblichen, für die Vertrauenswürdigkeit des Sachverständigen elementaren Pflichten.