Foto-Forensik: Was wir aus Metadaten lesen

Das Gleiche ist nicht dasselbe. Das gilt auch für Lichtbilder. Das gleiche Foto bedeutet, dass sich zwei unterschiedliche Fotografien aufs Haar gleichen (z. B. Papierabzüge vom Original, digitale Kopien), während dasselbe auf eine Identität hinweist, dementsprechend nur einmal existiert (z. B. das Kameraoriginal). Dasselbe Foto ist also genau das eine spezielle unveränderliche Bild. In der Forensik ist dieser Unterschied von Bedeutung, wenn es um die Feststellung von Veränderungen am Bild geht. Häufig werden dem Forensiker (veränderte) Kopien von Bildern vorgelegt, die laut Auftraggeber Originale seien.

Die Verfahren der digitalen Bildforensik zählen zu den sog. “blinden” Verfahren, da i.d.R. Rückschlüsse nur aus vorliegendem Bildmaterial gezogen werden können. Objektiv kann lediglich festgestellt werden, ob ein Bild in irgendeiner Weise bearbeitet wurde. Bei einer Feststellung der Authentizität digitaler Bilder werden u. a. Anhaltspunkte in der Kriminalistik ermittelt. Foto-Forensik beschäftigt sich mit dem Auslesen fotografischer Metadaten, Kameradateisystemen, Dateiformaten, Untersuchung von Bilddateien und im weiteren Sinne ebenso mit der Gesichtserkennung.
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Digitale Bildforensik: Kamera-Original oder Manipulation?

Die digitale Bildforensik widmet sich als Teildisziplin der digitalen Multimediaforensik einer Untersuchung der Authentizität digitaler Bilder. Dabei werden u. a. Anhaltspunkte in der Kriminalistik ermittelt. Methoden der Bildforensik können nicht die semantische Frage beantworten, ob es sich bei einem Bild um eine Bearbeitung, eine Manipulation oder eine Fälschung handelt.

Die Verfahren der digitalen Bildforensik zählen zu den sog. „blinden“ Verfahren, da i.d.R. ein Originalbild nicht vorhanden ist und Rückschlüsse nur aus bestehendem Bildmaterial gezogen werden können. Objektiv kann lediglich festgestellt werden, ob ein Bild in irgendeiner Weise bearbeitet wurde. Es ist deshalb zunächst zu definieren, was unter einer Manipulation verstanden werden kann bzw. soll.

Welche inhaltsverändernden Operationen sind erlaubt, welche nicht? Werden Bilder oder Videos in einem Gerichtsverfahren als Beweismittel vorgelegt, ist als klassische Schutzbehauptung die Argumentation einer Manipulation zu erwarten. Konkrete ent- oder belastende Fakten werden oft nicht mitgeliefert.
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