Medien 5.0: Faktenzeichen Forensik, KI und Fake, Vortrag am 12.11.2024


Dr. Stefan Braun, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, spricht über Künstliche Intelligenz, Deepfake und forensische Analyseverfahren.
Expertenvortrag am 12.11.2024 an der IHK Mittlerer Niederrhein in Krefeld im Rahmen des Sachverständigen-Erfahrungsaustauschs 2024 zum Thema Medien der Forensik. Vortrag und Diskussion in der IHK-Weiterbildungsveranstaltung. Medien 5.0: Faktenzeichen Forensik, KI und Fake mit den Schwerpunktthemen Bildforensik, Medienforensik, Deepfake, Gesichtserkennung, Künstliche Intelligenz.
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Fakt oder Fake? Medien in der forensischen Praxis, Vortrag am 14.11.2023


Dr. Stefan K. Braun, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, spricht über forensische Analyseverfahren.
Expertenvortrag am 14.11.2023 an der IHK Darmstadt im Rahmen des Hessischen Sachverständigentages 2023 zum Thema Medien der Forensik. Vortrag und Diskussion in der IHK-Weiterbildungsveranstaltung. Fakt oder Fake? Medien in der forensischen Praxis mit den Schwerpunktthemen Bildforensik, Videoforensik, Audioforensik, Phonetik, Deepfake, Gesichtserkennung, Künstliche Intelligenz.
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Forensische Analyse von Überwachungsvideos

Täuschung oder Wirklichkeit? Scheint z. B. ein Ziffernblatt einer Uhr in einer weitwinkelverzerrten Aufnahme rund zu sein, hat es nach Entfernung der Linsenverzerrungen in Wirklichkeit eine eckige Form. Sollen Bilddetails korrekt erkannt werden, kann eine starke Verzerrung zu Fehlinterpretationen führen.

Tonnenförmige Verzeichnungen sind durch den „Fischaugeneffekt“ bekannt und treten bei besonders kurzen Brennweiten mit Weitwinkelobjektiven auf. Kissenförmige Verzeichnungen sind bei Teleobjektiven zu beobachten. Durch eine Umkehrung kann die tatsächliche Verzeichnung eines Bildes kompensiert und ein verzeichnungsfreies Bild berechnet werden.
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Foto-Forensik: Was wir aus Metadaten lesen

Das Gleiche ist nicht dasselbe. Das gilt auch für Lichtbilder. Das gleiche Foto bedeutet, dass sich zwei unterschiedliche Fotografien aufs Haar gleichen (z. B. Papierabzüge vom Original, digitale Kopien), während dasselbe auf eine Identität hinweist, dementsprechend nur einmal existiert (z. B. das Kameraoriginal). Dasselbe Foto ist also genau das eine spezielle unveränderliche Bild. In der Forensik ist dieser Unterschied von Bedeutung, wenn es um die Feststellung von Veränderungen am Bild geht. Häufig werden dem Forensiker (veränderte) Kopien von Bildern vorgelegt, die laut Auftraggeber Originale seien.

Die Verfahren der digitalen Bildforensik zählen zu den sog. “blinden” Verfahren, da i.d.R. Rückschlüsse nur aus vorliegendem Bildmaterial gezogen werden können. Objektiv kann lediglich festgestellt werden, ob ein Bild in irgendeiner Weise bearbeitet wurde. Bei einer Feststellung der Authentizität digitaler Bilder werden u. a. Anhaltspunkte in der Kriminalistik ermittelt. Foto-Forensik beschäftigt sich mit dem Auslesen fotografischer Metadaten, Kameradateisystemen, Dateiformaten, Untersuchung von Bilddateien und im weiteren Sinne ebenso mit der Gesichtserkennung.
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Medienforensik im Praxiseinsatz, Vortrag am 28.11.2019

Gastvortrag am 28.11.2019 an der RUB Ruhr-Universität Bochum im Masterseminar Medienwissenschaft / Wissenschaftssystematik und aktuelle Forschungsthemen der Medienwissenschaft (Fakultät für Philologie) zum Thema Medien der Forensik. 3 Stunden Vortrag und angeregte Diskussion mit interessierten Studenten. „Medien in der forensischen Praxis“ mit den Schwerpunktthemen Bildforensik, Videoforensik, Audioforensik, Phonetik, Medienpiraterie und Gesichtserkennung. Vielen Dank an die Universität für den perfekten Ablauf und Organisation und einen Dank an das Engagement der Studenten.

Guest lecture at the RUB Ruhr-University Bochum in the Masterseminar.
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Manipulationen in einer Audioaufnahme

Audioaufnahmen zu manipulieren wirft mindestens zwei Hauptfragen auf: Warum werden Audioaufnahmen manipuliert und wenn ja, wie sehen diese Manipulationen aus? Oft werden Audioaufnahmen heimlich und verdeckt durchgeführt. Situativ bedingt oder mangels Fachkenntnis des Bedieners liegen Audioaufnahmen häufig in schlechter Aufnahmequalität vor. Die Aufnahmen sollen dann auf Verständlichkeit bearbeitet, manchmal transkripiert und auf Manipulationen untersucht werden.

Motivationen zur Manipulation sind oft eine Verdeckung (Löschung) von Gesprächsinhalten, eine Veränderung oder Verschleierung von Gesprächszusammenhängen oder eine Ent- oder Belastung von Personen, letzteres häufig in Form von Erpressungen. Auch dienen Audioaufnahmen zur Bestätigung von (vermeintlichen) Vertragsabschlüssen. Oft ist unklar, ob der Leistungsgeber einen nicht zustande gekommenen Vertragsabschluss mit Hilfe einer manipulierten Aufnahme erzwingen will oder der Leistungsnehmer sich nicht mehr an den real stattgefundenen Vertragsabschluss erinnern kann. Meist findet eine Aufnahme nur ganz am Ende des Vertragsabschlusses statt, wenn der Leistungsempfänger dies mit einem gesprochenen „Ja“ quittiert.
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Musik im Film: Kopiert oder nachgebaut?

Werbefilme sind i.d.R. mit einer Musik unterlegt oder auf eine bestimmte Musik geschnitten. Alternativ wird Musik für einen Werbefilm individuell produziert. Bei der Feststellung von Manipulationen oder Materialveränderungen (Schnitt, Mischungen, Klang etc.) hat die forensische Untersuchung einen besonderen Stellenwert. Insb. unter einem leistungsschutzrechtlichen Aspekt kann es von Bedeutung sein, genau einzuordnen, ob eine bestimmte musikalische Quelle aus einem Original kopiert oder selbst hergestellt (ein- bzw. nachgespielt) wurde. Vor allen Dingen ist es dann von Bedeutung, wenn die verwendete Filmmusik sich hörbar nicht mehr von einer Original-Originalquelle unterscheidet.

Wie stark und an welchen Stellen darf eine Quelle vom Vergleichsmaterial abweichen? Spielen bei der Feststellung von Übereinstimmungen Kriterien u. a. wie Lautstärken, Mischungsverhältnisse, veränderte Klangeigenschaften (Sound), Geschwindigkeiten und Auslassung von Ton- bzw. Gesangsspuren eine Rolle?
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Spracherkennung vs. Sprecheridentifikation

Die forensische Phonetik beschäftigt sich mit gesprochener Sprache und wendet phonetisches Wissen auf die Untersuchung von sprechertypischen Stimm- und Sprecheigenschaften eines Täters oder einer Situation an. Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig. Diese reichen von einem Erpresseranruf bis hin zu Sprechererkennungen in Medienproduktionen (z. B. welcher Sprecher ist in einer bestimmten Synchronsequenz zu hören). Bis heute ist es praktisch unmöglich, ein Spracherkennungssystem zu verwirklichen, welches das Sprach- bzw. Sprechererkennungsproblem allgemein löst.

Spracherkennungssysteme sind deshalb stets für spezielle Anwendungsfälle oder Szenarien konzipiert. Einfacher zu lösen ist das Spracherkennungsproblem in Spezialfällen wie einzeln gesprochener Wörter, kleinem Vokabular und sprecherabhängiger Spracherkennung.
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Forensischer Nachweis von Urheberrechtsverletzungen

Forensischer Nachweis von Urheberrechtsverletzungen durch digitales Audio-SamplingErscheinungsformen, Analyseverfahren und Kennzeichnungsstrategien
Autor: Stefan K. Braun, (S. 247-272)

Wissenschaft und Forschung (Wirtschaftswissenschaftliche Beiträge zur Forschung)
Sammelband mit wirtschaftswissenschaftflichen Beiträgen
Deutsch und Englisch

Herausgeber:
Herr Prof. Dr. Günter Hofbauer (FH Ingostadt)
Herr Prof. Dr. Volker Oppitz (TU Dresden, em.)

338 Seiten, 17,6 x 25 cm, 1. Auflage 2015
ISBN 978-3-944072-38-8 (Hardcover)
ISBN 978-3-944072-34-0 (Softcover)
uni-edition, Berlin
Veröffentlichung Juli 2015
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Forensische Analyse in der digitalen Sampling-Verwendung

Der Fall:
Die Entlehnung und unerlaubte bzw. nicht lizenzierte Verwendung von Fragmenten in neu erschaffenen Musikwerken ist häufig Streitgegenstand bei Musikproduktionen. Nicht selten handelt es sich dabei nur um sehr kurze Tonfolgen, einzelne Töne oder Sounds. Eine Analyse soll die vermeintliche Entlehnung aufdecken.

Unterschiedliche digitale Sampling-Methoden erschweren eine technische Analyse sowie die rechtliche Einordnung. Die Verwendung und das Sampling fremder Musik- und Videowerke kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Betroffen von den Auswirkungen eines nicht rechtmäßig durchgeführten Sampling sind Urheber- und Leistungsschutzrechte ausübender Künstler sowie Leistungsschutzrechte von Tonträgerherstellern. Die Methoden des digitalen Sampling unterscheiden sich von der klassischen Raubkopie dahingehend, dass mit einer Sampling-Übernahme eine weitreichende Umgestaltung und Bearbeitung des Ursprungswerkes erfolgt.
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