Wird von der Zuordnung der Person gesprochen, handelt es sich im forensischen Sinne um eine Identifikation und Verifikation, um eine Authentifizierung von Personen. Die in technischem Zusammenhang stehende Gesichtserkennung zählt zu den biometrischen, KI-basierten und automatisierten Diagnoseverfahren, mit der die Zuordnung zu Personen gelingt. Die Gesichtserkennung basiert dabei auf mathematischen Verfahren zur Mustererkennung und maschinellem Lernen.
Teil 1 zeigt die Unterschiede zwischen Gesichtsdetektion und Gesichtserkennung und ordnet die Technologie den biometrischen, KI-basierten und automatisierten Diagnoseverfahren zu. Es werden typische und erweiterte Gesichtsmerkmale aufgeführt und der Einsatz von Gesichtslandmarken in der Gesichtsanalyse erklärt. Eine Erkennungsleistung in hoher Effizient erfolgt dabei in zwei Schritten.
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