Foto-Forensik: Was wir aus Metadaten lesen

Das Gleiche ist nicht dasselbe. Das gilt auch für Lichtbilder. Das gleiche Foto bedeutet, dass sich zwei unterschiedliche Fotografien aufs Haar gleichen (z. B. Papierabzüge vom Original, digitale Kopien), während dasselbe auf eine Identität hinweist, dementsprechend nur einmal existiert (z. B. das Kameraoriginal). Dasselbe Foto ist also genau das eine spezielle unveränderliche Bild. In der Forensik ist dieser Unterschied von Bedeutung, wenn es um die Feststellung von Veränderungen am Bild geht. Häufig werden dem Forensiker (veränderte) Kopien von Bildern vorgelegt, die laut Auftraggeber Originale seien.

Die Verfahren der digitalen Bildforensik zählen zu den sog. “blinden” Verfahren, da i.d.R. Rückschlüsse nur aus vorliegendem Bildmaterial gezogen werden können. Objektiv kann lediglich festgestellt werden, ob ein Bild in irgendeiner Weise bearbeitet wurde. Bei einer Feststellung der Authentizität digitaler Bilder werden u. a. Anhaltspunkte in der Kriminalistik ermittelt. Foto-Forensik beschäftigt sich mit dem Auslesen fotografischer Metadaten, Kameradateisystemen, Dateiformaten, Untersuchung von Bilddateien und im weiteren Sinne ebenso mit der Gesichtserkennung.
Weiterlesen

Angemessene Vergütung bei unerlaubt verwendeten Lichtbildern auf Internetseiten

Der Fall:
Shoppingplattformen, digitale Marktplätze oder Internetversteigerungen sind Teil des E-Commerce-Erfolgs im Netz. Hierbei haben Verkäufer die Möglichkeit, ihre Produkte selbst in Verkaufsumgebungen mehr oder weniger ausführlich einzustellen. Oftmals werden dabei aber nicht die (Urheber)-Rechte Anderer beachtet, Bilder und Texte bedenkenlos und ungefragt kopiert sowie Bildquellennachweise weggelassen. Wird die nicht lizenzierte Verwendung entdeckt, stellt sich die Frage nach der angemessenen Vergütung im Nachhinein.

Grundsätzlich hängt die Ermittlung einer angemessenen Vergütung, und damit verbunden der wirtschaftliche Wert von Nutzungsrechten, von bestimmten Faktoren ab, die für Bewertungskriterien und -maßstäbe herangezogen werden. Gerade bei der Nutzung in Online-Medien (aber auch bei Printmedien) spielen Reichweiten bzw. Auflagen zur Feststellung der Verbreitung eine nicht unwesentliche Rolle. Selbst hergestellte und bearbeitete Lichtbilder wurden auf einer Auktionsseite im Internet durch einen anderen Nutzer ungenehmigt ohne Bildquellennachweis verwendet. Ist das nachträglich zu berechnende Bildhonorar nach allgemeinen Durchschnittswerten oder nach Vergütungstarifen zu ermitteln? Ist ein Verletzeraufschlag gerechtfertigt?
Weiterlesen

Digiprove sealCopyright protected © 2012-2013 Stefan Braun