Der Fall:
Die Verwendung von DVD-Videos mit Regionalcodebeschränkungen dient der Abgrenzung von Märkten und soll zudem ein Import von preisgünstigeren Ländern wie z.B. USA oder China nach Europa verhindern (Parallelimporte). Importe werden oft als „regionalcodefrei“ und in reduziertem Produktumfang, überwiegend in schlechter Qualität feil geboten. Häufig erscheinen urheberrechtlich geschützte Filme nicht weltweit und flächendeckend, was dann eine Herstellung von Raubkopien begünstigt. Undurchsichtige Sublizenzierungen erschweren den Überblick. Besonders betroffen von solchen Produkten sind Importeure und Wiederverkäufer. Dies betrifft sowohl große Verkaufsplattformen im Internet, als auch Einzel- und Kleinsthändler auf z.B. Versteigerungsplattformen.
Von einer Fälschung wird dann gesprochen, wenn diese nicht vom Rechteinhaber lizenziert bzw. zur Nutzung autorisiert wurde. Unter „Identfälschung“ versteht man die möglichst originalgetreue Nachahmung des Originals in äußerem Erscheinungsbild, bei Inhalt, Markenzeichen und Logos. Der Laie ist ohne Expertenhilfe nicht mehr in der Lage, Original und Fälschung zu unterscheiden.
Unter „Raubkopie“ versteht man die unerlaubte Vervielfältigung von Original-Ton- und Bildtonträgern und stellt somit eine Kopie eines vorbestehenden Originals dar. Raubpressungen werden in modifizierter Verpackung und häufig unter anderem oder fehlenden Markennamen in minderer Qualität hergestellt und vertrieben.
In Zusammenhang mit den Begriffen Urheberrecht und Fälschung versteht man unter Piraterie überwiegend Eigentumsdelikte, die im Strafrecht rechtswidrige Handlungen tangieren. Im Besonderen fällt der nicht genehmigte Download in diese Kategorie.
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