Sind Coverversionen genehmigungsfreie Bearbeitungen?

Ausgabe 2013/1, 04.05.2013, Musiker Magazin (DE)
Sind Coverversionen genehmigungsfreie Bearbeitungen?

Die Beatles machten es, Michael Jackson machte es und Heino macht es aktuell: Covern. Er ist wieder da: Heino, die 74-Jährige Volksmusikikone mit dem 99%-Bekanntheitsgrad veröffentlicht sein neues Coveralbum „Mit freundlichen Grüßen“ im Februar 2013 und spaltet schon jetzt die Nation. Heino covert Rock- und Pop-Songs u. a. von den Ärzten, Oomph, Müller-Westernhagen, Stefan Remmler (Trio) und Rammstein im „Tuba-Blasmusikstil“ und mit rollendem „R“. Die einen finden das Coveralbum einen gelungenen Coup, die anderen sehen darin massive Rechtsverletzungen. Reicht es für legale Coverversion aus, nur den Text unverändert zu lassen, um damit Coverversionen zu legitimieren? Wirtschaftliche Interessen stehen im Konflikt mit den künstlerisch-ästhetischen Ansprüchen von Originalurhebern und Interpreten.
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