Die Bedeutung des Sachverständigen als Beweismittel im gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren ist aufgrund schnell fortschreitender technologischer Entwicklungen in allen Lebensbereichen stark gestiegen. Bereits im mittelalterlichen Stadtleben gab es den Einsatz von Sachverständigen. Das Entstehen des Sachverständigenwesens findet ihre Anfänge in der deutschen mittelalterlichen Stadt. Damals hatten besonders fachkundige Handwerker und Meister als Sachverständige bestimmte Prüf- und Kontrollaufgaben zu erledigen. Im Straf- und Zivilprozess wurden gleichermaßen Sachverständige benötigt.
I. Der Beginn des Sachverständigenwesens: Kontrolle des Handels und der Waren
Von Gilden und Zünften (*) eingesetzt, kontrollierten Sachverständige angebotene Waren und Dienstleistungen. Mit der Zeit entwickelten sich die Gilden zu mächtigen Handelsmonopolen (z. B. Fugger, Welser, Hanse) in den jeweiligen Städten mit eigenen Handelsräumen. Dadurch gewannen die Gilden zunehmend an politischem Einfluss, wobei es ihnen zuweilen gelang, einzelne Städte politisch zu kontrollieren. Stadtverwaltungen, oft durch die kaufmännischen Gilden beherrscht, setzten bestimmte Vertrauenspersonen (Sachverständige) als Handelsfunktionäre ein.
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