Tatwaffe Aluminiumschläger: Audiovisuelle Analyse


Ein körperlicher Angriff mit einem Baseballschläger als Tatwaffe führte in der Folge zu einer medienforensischen Untersuchung. Hatte die Waffe des Täters Körperkontakt mit dem Geschädigten? Der Angriff wurde aus verschiedenen Richtungen gefilmt. Eine Video- und Audioanlyse soll Aufschluss geben.

Mittels einer Einzelbildanalyse wurden Bildinhalte in der filmischen Abfolge forensisch analysiert. Eine Audioanalyse sollte untersuchen, ob Klangveränderungen beim Auftreffen auf unterschiedliche Materialien (z. B. Stein, Holz, weiche Materialien) abgrenzbar festzustellen sind.
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Manipulationen in einer Audioaufnahme

Audioaufnahmen zu manipulieren wirft mindestens zwei Hauptfragen auf: Warum werden Audioaufnahmen manipuliert und wenn ja, wie sehen diese Manipulationen aus? Oft werden Audioaufnahmen heimlich und verdeckt durchgeführt. Situativ bedingt oder mangels Fachkenntnis des Bedieners liegen Audioaufnahmen häufig in schlechter Aufnahmequalität vor. Die Aufnahmen sollen dann auf Verständlichkeit bearbeitet, manchmal transkripiert und auf Manipulationen untersucht werden.

Motivationen zur Manipulation sind oft eine Verdeckung (Löschung) von Gesprächsinhalten, eine Veränderung oder Verschleierung von Gesprächszusammenhängen oder eine Ent- oder Belastung von Personen, letzteres häufig in Form von Erpressungen. Auch dienen Audioaufnahmen zur Bestätigung von (vermeintlichen) Vertragsabschlüssen. Oft ist unklar, ob der Leistungsgeber einen nicht zustande gekommenen Vertragsabschluss mit Hilfe einer manipulierten Aufnahme erzwingen will oder der Leistungsnehmer sich nicht mehr an den real stattgefundenen Vertragsabschluss erinnern kann. Meist findet eine Aufnahme nur ganz am Ende des Vertragsabschlusses statt, wenn der Leistungsempfänger dies mit einem gesprochenen „Ja“ quittiert.
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Forensischer Nachweis von Urheberrechtsverletzungen

Forensischer Nachweis von Urheberrechtsverletzungen durch digitales Audio-SamplingErscheinungsformen, Analyseverfahren und Kennzeichnungsstrategien
Autor: Stefan K. Braun, (S. 247-272)

Wissenschaft und Forschung (Wirtschaftswissenschaftliche Beiträge zur Forschung)
Sammelband mit wirtschaftswissenschaftflichen Beiträgen
Deutsch und Englisch

Herausgeber:
Herr Prof. Dr. Günter Hofbauer (FH Ingostadt)
Herr Prof. Dr. Volker Oppitz (TU Dresden, em.)

338 Seiten, 17,6 x 25 cm, 1. Auflage 2015
ISBN 978-3-944072-38-8 (Hardcover)
ISBN 978-3-944072-34-0 (Softcover)
uni-edition, Berlin
Veröffentlichung Juli 2015
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Forensische Analyse in der digitalen Sampling-Verwendung

Der Fall:
Die Entlehnung und unerlaubte bzw. nicht lizenzierte Verwendung von Fragmenten in neu erschaffenen Musikwerken ist häufig Streitgegenstand bei Musikproduktionen. Nicht selten handelt es sich dabei nur um sehr kurze Tonfolgen, einzelne Töne oder Sounds. Eine Analyse soll die vermeintliche Entlehnung aufdecken.

Unterschiedliche digitale Sampling-Methoden erschweren eine technische Analyse sowie die rechtliche Einordnung. Die Verwendung und das Sampling fremder Musik- und Videowerke kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Betroffen von den Auswirkungen eines nicht rechtmäßig durchgeführten Sampling sind Urheber- und Leistungsschutzrechte ausübender Künstler sowie Leistungsschutzrechte von Tonträgerherstellern. Die Methoden des digitalen Sampling unterscheiden sich von der klassischen Raubkopie dahingehend, dass mit einer Sampling-Übernahme eine weitreichende Umgestaltung und Bearbeitung des Ursprungswerkes erfolgt.
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Erkennung von Musikplagiaten (Samplingplagiarismus)

Der Fall:
Musik-, Film- und Bildaufnahmen können durch moderne Softwareanwendungen, preiswerte Aufnahmegeräte und umfangreiche Speichertechnologien immer einfacher und schneller bearbeitet, verändert und verbreitet werden. Die Methoden des Samplings (Verwendung von Musikausschnitten) unterscheiden sich von der klassischen Raubkopie dahingehend, dass mit der Sampleübernahme eine weitreichende Umgestaltung und Bearbeitung erfolgt. Die Raubkopie zeichnet sich durch eine unveränderte Übernahme des Originals aus. Die gezielte Suche nach verwendeten Samples in Musikstücken kann mit Hilfe von verschiedenen Untersuchungsmethoden anhand objektiver Bewertungskriterien dargestellt werden.

Ausschlaggebend sind der Grad der Ähnlichkeit von Samples und Melodienfolgen sowie eine Identifikation von Übereinstimmungen von Motiven oder Sequenzen in Musikstücken. Was genau ist Sampling und wie kann die Übernahme eines Sampling festgestellt und nachgewiesen werden?
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Forensischer Nachweis von Copyrightverletzungen durch Digitales Sampling

Ausgabe 3/2014, 3. Jahrgang, S. 187-199

In den letzten Jahren ist die Zahl der Bestrebungen gestiegen, digitale Audio- und Videobeweise bei Rechtsstreitigkeiten in Zivil- und Strafverfahren einzusetzen. Der technische Fortschritt macht es mittlerweile möglich, immer einfacher, schneller und besser Musik-, Film- und Bildaufnahmen zu bearbeiten und zu verändern. Die Methoden des digitalen Samplings unterscheiden sich von der klassischen Raubkopie dahingehend, dass mit einer Sampleübernahme eine weitreichende Umgestaltung und Bearbeitung des Ursprungswerkes erfolgt. Unterschiedliche digitale Samplemethoden erschweren eine technische Analyse sowie die rechtliche Einordnung. Richtig eingesetzte Kennzeichnungstechnologien bilden einen wichtigen Beitrag zur wirksamen Aufdeckung von unerlaubtem Sound-Sampling. Es gibt kaum ganzheitliche Betrachtungsweisen, die das Problem Sound-Sampling in den Feldern „Analyse-Identifikation-Kennzeichnung“ integrieren. In Kombination mit entsprechenden, auf das Sampling angepassten technischen Schutzmechanismen kann eine unerlaubte Verwendung rechtlich geschützter Samples verhindert oder verringert werden. Die Verwendung und das Sampeln fremder Musik- und Videotitel kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Weiterlesen

Aspekte des „Samplings“ – Eine Frage des Sounds?

Ausgabe 2014/1, 08.03.2014, Musiker Magazin (DE)
Aspekte des „Samplings“ – Eine Frage des Sounds?

Mash-Ups (auch Bootlegging, Bastard Pop oder Collage genannt) erfreuen sich seit Jahren steigender Beliebtheit. Waren es zu Beginn der 1990er Jahre meist nur 2 unterschiedliche Popsongs, deren Gesangs- und Instrumentenspuren in Remixform ineinander gemischt wurden, existieren heute Multi-Mashups mit mehreren Dutzend gemixten und gesampelten Songs, Interpreten, Videosequenzen und Effekten. Eine Herausforderung stellt die Kombination unterschiedlichster Stile dar, diese zu neuen tanzbaren Titeln aus den Charts zu mischen.

Das Mashup Projekt Pop Danthology z.B. enthält in einem knapp 6 minütigen aktuellen Musikclip 68 verschiedene Interpreten, u. a. Bruno Mars, Britney Spears, Rhianna und Lady Gaga. Die Verwendung und das Sampeln fremder Musik- und Videotitel kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Die Komponisten des Titels „Nur mir“ mit Sängerin Sabrina Setlur unterlagen in einem Rechtsstreit, der bis zum BGH führte. Sie haben im Zuge eines Tonträger-Samplings, so der BGH , in das Tonträgerherstellerrecht der Kläger (Musikgruppe Kraftwerk) eingegriffen, in dem sie im Wege des „Sampling“ zwei Takte einer Rhythmussequenz des Titels „Metall auf Metall“ entnommen und diese im eigenen Stück unterlegt haben.
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