Arbeitsphasen und Vergütungsanteile einer Website-Konzeption

Design im Internet entwickelte sich zu einer eigenen Disziplin der Mediengestaltung. Modernes Webdesign wird bestimmt von Usabilitynutzen, responsiven Umsetzungen und funktionellem Social Media. Umgangssprachlich wird von Screendesign oder Webdesign gesprochen und meint damit die klassische „Homepage“, die Website-Konzeption. Die Verwendung unterschiedlicher Terminologien zwischen Designer und Auftraggeber führen nicht selten zu Kommunikationsfehlern in der Zielbestimmung und -umsetzung einer Website.

Kommt es zwischen den Beteiligten zum Streit, wirft der Konflikt regelmäßig viele Fragen auf. Was genau wurde geschuldet und warum konnten bestimmte Aufgabenstellungen nicht zu Ende geführt werden? Wie sind die fertig gestellten Webseitenanteile letztendlich zu vergüten? Wurden Vereinbarungen mündlich oder schriftlich getroffen? Wurden Freigabeerklärungen abgegeben?
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Materialeinsatz und ortsübliche Vergütung von Designleistungen im Bereich Werbegrafik

Der Fall:
Die Eröffnung z. B. eines Ladengeschäfts, Restaurants, Hotels oder einer Praxis erfordert viele unterschiedliche Werbemaßnahmen, u. a. Werbeflyer, Beschilderungen, Schaufensterbeschriftungen, POS-Maßnahmen, Rundschreiben, Geschäftspapiere etc. Bei umfangreicheren Unternehmungen ist die Entwicklung eines Corporate Designs Basis einer einheitlichen öffentlichen Darstellung.

Wird der Wert der Leistung bestritten, stellt sich die Frage nach der angemessenen, ortsüblichen Verfügung.
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Designleistungen unter dem Aspekt der Doppelschöpfung

Der Fall:
Bereits in der griechischen Antike wurden Kaufleute von Piraten überfallen. In der heutigen Vernetzung lassen sich Urheberrechtsverletzungen schneller und einfacher aufdecken. Trotz oder wegen der modernen Technik können Designer nicht sicher sein, dass Ihre kreativen Leistungen gegen Ideenklau oder konkreter (Teil-)Übernahme in fremde Werke geschützt sind. Es besteht (fälschlicherweise) vielfach die Auffassung, dass Ideen und Werkleistungen von anderen Quellen ungefragt übernommen werden dürfen, solange sie vor Veröffentlichung entsprechend bearbeitet und verändert werden.

Entdeckt ein Designer sein Werk oder ein ähnliches Motiv im Internet oder z. B. in einer Printpublikation, liegt der Verdacht eines Plagiates nahe. Als Schutzbehauptung dient oftmals der Umstand einer Doppelschöpfung. Die Doppelschöpfung bezeichnet ein Werk, das mit einem bereits bestehenden Werk eines Dritten identisch ist. Der Urheber der Doppelschöpfung soll dabei von dem anderen (ursprünglichen) Werk keine Kenntnis gehabt haben. Dies gilt für Musikwerke, Fotografien, Grafikdesign und bildende Kunst gleichermaßen.
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Fehler im Videoverkaufsfilm

Der Fall:
Für die Verkaufs-Mitarbeiter eines großen Industrieunternehmens wurde eine zeitgleiche bundesweite Verkäuferschulung in digitalen Kinos durchgeführt. Der speziell dafür hergestellte Videotrailer zur Projektion auf die Kinoleinwand enthielt fehlerhafte Schrift- und Logoeinblendungen.

Die Einflussgrößen in der Videoproduktion sind vielfältig. So stellt sich die Frage, auf welchem Basismaterial Aufnahmen erfolgt sind, wie diese im weiteren Verlauf verarbeitet und kopiert wurden und welche Anforderungen an das Ausgangsmaterial gestellt wurden. So haben auch das Bildformat, die Videonorm, Kompressionsfaktoren und Effektgeräte maßgeblichen Einfluss auf das Ergebnis einer Videoproduktion.
So können Fehler während der Produktion entstehen oder aber auch erst bei der Präsentation. Wichtige Unterscheidungen in der Darstellung von Fernsehbildern sind das Interlace-Verfahren (Zeilensprung-Verfahren/Halbbildmodus) sowie der Progressive Mode (Vollbildmodus).
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