Fakt oder Fake? Medien in der forensischen Praxis, Vortrag am 14.11.2023


Dr. Stefan K. Braun, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, spricht über forensische Analyseverfahren.
Expertenvortrag am 14.11.2023 an der IHK Darmstadt im Rahmen des Hessischen Sachverständigentages 2023 zum Thema Medien der Forensik. Vortrag und Diskussion in der IHK-Weiterbildungsveranstaltung. Fakt oder Fake? Medien in der forensischen Praxis mit den Schwerpunktthemen Bildforensik, Videoforensik, Audioforensik, Phonetik, Deepfake, Gesichtserkennung, Künstliche Intelligenz.
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Forensische Analyse von Polizeivideos

Befinden sich Polizeibeamte in Einsätzen, um z. B. Menschenansammlungen aufzulösen, Demonstrationen zu begleiten oder Kontrollen durchzuführen, werden deren Handlungen u. U. auf Videomaterial aufgezeichnet. Häufig sind agierende und zu kontrollierende Personen alkoholisiert, die Situation ist emotional aufgeladen. Werden Polizeibeamte beleidigt oder angegriffen, müssen Angriffe abgewehrt werden.

Ein Einsatzbefehl erlaubt, Akteure zurückzudrängen. Wird die Sache als Staatsschutzsache eingestuft, ermittelt die Staatsanwaltschaft. Gerät der Einsatz außer Kontrolle, sind Videoaufnahmen bei einer späteren Situations- und Inhaltsanalyse hilfreich, wie Handlungen und Gegenhandlungen erfolgt sind. Video- und Audioanalyse decken feinste Details im Videocontainerformat (z. B. MPEG, MP4) auf.
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Videoanalyse: Schnitt für Schnitt zum (Beweis-)Video


Die filmische Inszenierung stellt immer einen Ausschnitt aus einer mehr oder weniger dramaturgisch zusammengesetzten Wirklichkeit dar. I.G.s. zu Kamerafahrten wirken Schnitte immer härter und direkter. In der dokumentarfilmtypischen Arbeit besteht die Gefahr, dass Statements leicht in einen falschen Zusammenhang gerückt werden, um sie der gewünschten Aussage eines Films anzupassen.

Werden Einstellungen um eines Effektes willen gekürzt oder geglättet, verliert der Film schnell seine Authentizität. Manipulative Änderungen gehen so weit, ganze Handlungsstränge neu aneinanderzureihen, um damit andere Aussagen zu erreichen. Durch Aneinanderreihung gedrehter Einstellungen entstehen später Schnittstellen, die jedoch nicht einer Montage gleichzusetzen sind. Sie besitzen lediglich dokumentarischen Charakter i.S.v. einer (vollständigen) Übernahme abgedrehter Rohaufnahmen.
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Forensische Analyse von Überwachungsvideos

Täuschung oder Wirklichkeit? Scheint z. B. ein Ziffernblatt einer Uhr in einer weitwinkelverzerrten Aufnahme rund zu sein, hat es nach Entfernung der Linsenverzerrungen in Wirklichkeit eine eckige Form. Sollen Bilddetails korrekt erkannt werden, kann eine starke Verzerrung zu Fehlinterpretationen führen.

Tonnenförmige Verzeichnungen sind durch den „Fischaugeneffekt“ bekannt und treten bei besonders kurzen Brennweiten mit Weitwinkelobjektiven auf. Kissenförmige Verzeichnungen sind bei Teleobjektiven zu beobachten. Durch eine Umkehrung kann die tatsächliche Verzeichnung eines Bildes kompensiert und ein verzeichnungsfreies Bild berechnet werden.
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Tatwaffe Aluminiumschläger: Audiovisuelle Analyse


Ein körperlicher Angriff mit einem Baseballschläger als Tatwaffe führte in der Folge zu einer medienforensischen Untersuchung. Hatte die Waffe des Täters Körperkontakt mit dem Geschädigten? Der Angriff wurde aus verschiedenen Richtungen gefilmt. Eine Video- und Audioanlyse soll Aufschluss geben.

Mittels einer Einzelbildanalyse wurden Bildinhalte in der filmischen Abfolge forensisch analysiert. Eine Audioanalyse sollte untersuchen, ob Klangveränderungen beim Auftreffen auf unterschiedliche Materialien (z. B. Stein, Holz, weiche Materialien) abgrenzbar festzustellen sind.
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Photogrammetrische Fallrekonstruktionen in 3D

Neue Wege der Tatermittlung

Polizeieinsätze z. B. bei Demonstrationen oder Gewalttaten werden zunehmend videobegleitend aufgezeichnet. Meist erfolgten die Aufnahmen frontal (aus nur einer Blickrichtung) mittels Stabaufnahme und erhöhtem Standort.

Nachtaufnahmen werden ebenso frontal beleuchtet (Kamera-Licht-Kopplung), was zu vermehrtem Reflexionsaufkommen führt. Die standardmäßig voreingestellte Bildwiederholrate ist bei schnell ablaufendem Handlungsgeschehen und vielen Akteuen meisten zu niedrig. Aufnahmen aus Frontalansicht lassen zudem kaum reale Abstandsschätzungen und räumliche Ansichten zu. Der vermeintliche Videobeweis ist dann ohne forensische Eingriffe nicht auszuwerten. Wie kann dennoch eine Tatermittlung und damit eine Fallrekonstruktion erfolgen sowie ein Videobeweis gelingen?
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Analyse von Videoaufnahmen aus Polizeieinsätzen

Befinden sich Polizeibeamte in Einsätzen, um z. B. Menschenansammlungen aufzulösen, Demonstrationen zu begleiten oder Kontrollen durchzuführen, werden deren Handlungen u. U. auf Videomaterial aufgezeichnet. Häufig sind agierende und zu kontrollierende Personen alkoholisiert, die Situation ist emotional aufgeladen. Werden Polizeibeamte beleidigt oder angegriffen, müssen Angriffe abgewehrt werden. Ein Einsatzbefehl erlaubt, Akteure zurückzudrängen. Wird die Sache als Staatsschutzsache eingestuft, ermittelt die Staatsanwaltschaft. Gerät der Einsatz außer Kontrolle, sind Videoaufnahmen bei einer späteren Situationsanalyse hilfreich, wie Handlungen und Gegenhandlungen erfolgt sind.

Je nach Aufzeichnungsverfahren werden Filme mit einer Bildwiederholrate progressiv oder interlaced aufgezeichnet. Im progressiven Verfahren wird in Vollbildern aufgezeichnet. Interlaced aufgezeichnete Videoaufnahmen bauen ein vollständiges Bild (Frame) aus zwei unterschiedlichen Halbbildern auf. Das Verfahren stammt aus dem klassischen Zeilensprungverfahren (verzahnte Bilder). Die Bildwiederholrate liegt i.d.R. bei 25 oder 30 Bildern. Analysen werden mit professionellen Instrumenten durchgeführt, mit denen das Material intensiv untersucht werden kann.
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