In den Aufgabenbereich des Gerichtsgutachters fällt die Tatsachenfeststellung (Erhebung von Befundtatsachen und sachkundige Beurteilung von Tatsachen. Als Tatsachenquellen kommen insbesondere in Betracht:
- Aktenstudium (Anknüpfungstatsachen)
- Ortsbesichtigung
- Untersuchung von Personen
- Untersuchung von Sachen und Laboranalysen
- Experimente und Rekonstruktionen
- Pläne, Urkunden, Lichtbilder
- Behördenauskünfte
- Befragung von Personen (Parteien, Zeugen)
- Selbständiges Beweisverfahren